Das Verbrechen von Ödenburg

Die Volksabstimmung vom  14. – 16. Dezember 1921 in Ödenburg.

Vorgeschichte
Die Gegend von Ödenburg lag schon von alters her im Grenzgebiet zwischen dem keltischen Königreich Norikum und dem illyrischen Pannonien. Zur Zeit der Eroberung Pannoniens durch die Römer im Jahre 9 n. Chr. gehörte der nordburgenländische Raum noch zu Norikum und wurde von den keltischen Boiern bewohnt, die die alte illyrische Bevölkerung überlagert hatten; die Römer schlugen aber etwa um 100 n. Chr. dieses Gebiet ebenso wie das Viertel unter dem Wiener­wald zur Provinz Pannonia Superior (Oberpannonien). Aus dem römischen Namen (Scarabantia), der erstmalig von Plinius 76 n. Chr. genannt wird, geht hervor, daß Ödenburg schon vor der Eroberung Pannoniens (9 n. Chr.) bestand. Schon in der späteren Römerzeit finden wir zwischen Carnuntum und dem Plattensee germanische Siedlungen. Im Jahre 457 ließen sich die Ostgoten in der entvölkerten Römerprovinz Pannonien nieder. Ihnen folgten ein halbes Jahrhundert später die Langobarden. In der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts, nachdem die Langobarden nach Italien abgewandert waren, wurde das Gebiet die Beute der Awaren, die nun von hier aus durch zwei Jahrhunderte hindurch verheerende Raubzüge nach der Mitte Europas unter­nahmen. Karl der Große erst machte gegen Ende des 8. Jahr­hunderts diesen Raubzügen ein Ende, er besiegte die Awaren, errichtete eine Grenzmark und schob so die deutsche Grenze wieder weit in die ungarische Ebene hinein vor. In der Folgezeit entsendete namentlich das Erzbistum Salzburg zahlreiche deutsche Siedler nach Pannonien, die hier an die alten Römerorte anknüpften. Im Jahre 791 wird wieder Steinamanger (Sabaria), 802 ein Castellum Gantionis (Güns) genannt. Im Jahre 860 erhält der Passauer Landbischof Alberich 10 Hufen von Scarabantia (Ödenburg),. In diese Zeit fällt die urkundliche Erwähnung des deutschen Namens Ödenburg in einer Urkunde vom 24. 9. 859 des Königs Ludwig des Deutschen. Ehe noch die Ungarn (Magyaren) überhaupt in Pannonien eingetroffen waren, bestand in Ödenburg bereits schon lange der deutsche Stadtname und die deutsche Besiedelung. Im 10 Jh. begann nun der Einfall der Ungarn die weit ins deutsche Reich vordrangen, ehe sie 955 bei der Schlacht auf dem Lechfeld entscheidend geschlagen und bis tief nach Pannonien zurückgeworfen wurden. Die deutsche Wiederbesiedelung folgte bald. Nach vielen größeren und kleineren Kämpfen blieb die Grenze so wie sie im 11. Jh. war im Wesentlichen bis 1921 bestehen, wenngleich auch das spätere Mittelalter und die ersten Jahrhunderte der Neuzeit von weiteren Grenzkämpfen bestimmt waren in deren Verlauf einige deutsche Gebiete wieder unter deutsche Herrschaft kamen. Die Ansprüche wurden über die Jahrhunderte hindurch aufrechterhalten. Die niederösterreichischen Stände verlangten noch im Jahre 1835 in ihrer Huldigungsadresse an den Kaiser, daß „Eisenstadt, Güns, Forchten, Hornstein und Pernstein, den Traktaten von 1463 gemäß, von Ungarn abgelöst und Niederösterreich einverleibt werden“. Diese Grenze trennte die Machtbereiche der Herrscher. Eine Volksgrenze war es jedoch nicht, weil das Land beiderseits der Grenze deutsch besiedelt war. Dafür sorgten auch die Ungarn selber, die weitere deutsche Siedler ins Land riefen. Die schweren Verluste der Bevölkerung in der Zeit der Türkenkriege wurde abermals durch eine größtenteils deutsche Wiederbesiedelung ersetzt. Die Siedler kamen von Österreich, Bayern, Franken und Schwaben. Die Ungarn gaben Ödenburg den Namen Suprun. Durch die Lautverschiebung von u zu o wurde daraus Sopron.
Der österreichisch-ungarische Ausgleich des Jahres 1867
Die Niederlage von Königgrätz (1866) und das hierdurch bedingte Ausscheiden der habsburgischen Kron­länder aus dem Deutschen Bund sowie der Verlust Venetiens bewirkten einen entscheidenden Autoritäts­verlust der Habsburger und machte eine Neuordnung der inneren Verhältnisse im Kaiserreich Österreich un­erläßlich. Die Beziehungen zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Ungarn so geregelt, daß sie in Hinkunft zwei weitgehend voneinander unabhängige Staaten bilden sollten, die nur mehr durch die Person des Herrschers, durch eine gemein­same Außenpolitik, durch ein gemeinsames Heer und durch ein gemeinsames Finanzministerium eben für dieses Heer verbunden bleiben sollten. Das war der sogenannte „Dualismus“. So verzichteten die Ungarn auf ihre Rechte hinsichtlich Außenpolitik und Armee zugunsten des Monarchen, um im Inneren hin­sichtlich der nicht-ungarischen Bevölkerung freie Hand zu haben. Kurz gesagt, um weiterhin herrschen zu können, hatten die Habsburger sich mit den tat­sächlichen Beherrschern Ungarns, den Magnaten, also die adeligen Großgrundbesitzer, auf dem Rücken der Minderheiten geeinigt und letztere dem ungarischen Chauvinismus ausgeliefert. So brutal die Ungarn im Inneren gegen die volksbewußten Minderheiten vorgingen, ebenso eifrig waren sie bemüht, dem Ausland gegenüber ein fort­schrittliches Minderheitenrecht vorzutäuschen. Die Rechts-Vorschriften enthielt das berüchtigte „Gesetz für die Gleichberechtigung der Nationalitäten“ von 1868. In Wirklichkeit war die Gleichberechtigung durch so viele Klauseln beschränkt, daß das Gesetz richtiger als Bedrückungsgesetz hätte bezeichnet werden können, das der Magyarisierung der Nicht-Ungarn Vorschub leistete. Durch dieses Gesetz wurde zwar dem Staat (Ungarn) vorgeschrieben die Sprache der betreffenden völkischen Minder­heit als Unterrichtssprache einzuführen. Entgegen diesen Bestimmungen gab es vor dem ersten Weltkriege in ganz Ungarn aber keine einzige staat­liche Volks-, Bürger- oder Mittelschule, deren Unterrichtssprache die einer völkischen Minderheit gewesen wäre. In den Staatsschulen, aber auch in den staatlichen Kinder­gärten (ab 1879) wurde ausschließlich in ungarischer Sprache unterrichtet. Und den konfessionellen Schulen wurden finanzielle Lasten aufgebürdet, das sie diese kaum bewältigen konnten. Zusätzlich behielt sich der Staat allerlei weitere Eingriffsrecht vor, die einer Magyarisierung dienten. Die Zahl der Volksschulen der Minderheiten ging von 1871 bis 1918 um die Hälfte zurück, die der deutschen Schulen von 1232 auf 417 ! Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen von 1910 kamen auf eine Volksschule mit der Unterrichtssprache der betreffenden Volksgruppe 673 Ungarn, 1144 Rumänen, 1803 Serben, 4564 Deutsche, 6044 Slowaken, und 9808 Ruthenen (Ukrainer).
Durch ein Gesetz vom Jahre 1898 wurden alle Ortsnamen (Straßennamen usw.) magyarisiert. Es wurde verboten, die überlieferten nicht-ungarischen Ortsnamen und andere geographische Bezeichnungen (Flurnamen) zu gebrauchen. Namen mußten magyarisiert werden um Beförderungen zu erhalten oder Beamter zu werden. Das galt dann als Zuverlässigkeit im Sinne des magyarischen Staatsgedankens“.Bei einem Bevölkerungsanteil von 55% waren 88% der Beamten Ungarn (1910). Die aus den Minderheiten hervorgegangenen Beamten und Justizangestellten wurden in den Mittel- und Hoch­schulen im Geiste eines unduldsamen magyarischen Chauvinismus erzogen, so daß sie für die Minderheiten meist keine Stütze und Rückhalt waren, sondern eher eine Gefahr, da sie als Aufstiegsrenegaten ihren Volks­genossen gegenüber vielfach mindestens ebenso wie die Ungarn darauf aus waren, zu magyarisieren. Auch die katholische und evangelische Kirche Ungarns waren keine Anwälte der Minderheiten, sondern halfen im Gegenteil zielbewußt bei der Magyarisierung mit. Auch der Religionsunterricht wurde nur in ungarischer Sprache erteilt.
Einige Minderheiten hatten das Glück, Nationalkirchen zu besitzen, so die Siebenbürger Sachsen ihre evan­gelische Landeskirche mit deutschem Bischof, die Serben und Rumänen ihre orthodoxe, die Ukrainer ihre griechisch-katholische Kirche. Da sich die Verbreitung dieser Religionen mit den Gebieten dieser Nationalitäten deckte, waren diese Kirchen und ihr Klerus der Hort des Volkstums. Anders war die Lage für die katholischen Deutschen und Kroaten, die katholischen und reformierten Slowaken, die von den katholischen und reformierten Kirchen mitverwaltet wurden. Die maßgebenden Organe dieser Kirchen waren ungarische Bischöfe und Super­intendenten, die sich der Magyarisierung ihrer Gläubi­gen mit nicht geringerem Eifer hingaben als die Freimaurer in der staatlichen Verwaltung. Die Presse der Minderheiten wurde ebenso von staatlicher Seite unterdrückt wie Kultur-, Sport- Lese- oder Gesangsvereine. Das wirksamste Mittel, die Rechte der Minderheiten zu verteidigen, wäre die Wahl von Minderheitenver­tretern in das ungarische Parlament gewesen. Da den Minderheiten – auf dem Papier – nur die Gründung von literarischen und kulturellen Vereinen gestattet wurde, gab es keine politischen Vereine zur Unter­stützung von Kandidaturen von Minderheitenvertretern und selbstverständlich auch keine Minderheitenparteien. Persönlichkeiten aus den Nationalitäten konnten nur im Rahmen von ungarischen Parteien gewählt werden, wobei die Auswahl selbstverständlich seitens der Buda­pester Zentralen sorgfältig getroffen wurde, um nur assimilationswillige Minderheitenvertreter wählen zu lassen. Die Beeinflussung der Wahlen in Ungarn durch das Innenministerium mittels der Gespane und der Gen­darmerie war ja weltbekannt und hat zu dem geflügel­ten Wort „Ungarische Wahlen“ geführt, wenn man manipulierte Wahlen treffend bezeichnen wollte.
Deutsch-Westungarn zu Deutschösterreich !
Die Ungarn versuchten sie im letzten Jahrzehnt vor dem Zusammenbruch der Monarchie auch noch das staats­rechtliche Band, das sie mit Österreich zusammenhielt, zu lockern und die 1867 vereinbarte Realunion (ge­meinsames Heer und Außenpolitik, gemeinsames Finanz­ministerium hierfür) in eine bloße, jederzeit zu wider­rufende Personalunion zu überführen. Sie brachten damit sogar die konservativen deutschen Kräfte in Österreich gegen sich auf, die bis zu diesem Zeitpunkt ungarnfreundlich ein­gestellt waren, und der gegen die Minderheiten gerich­teten Assimilationspolitik – auch der gegen die Deutschen gerichteten – im Interesse der Habsburger Herrschaft ziemlich gleichgültig gegenüber­gestanden waren. Die Antwort der deutschösterreichischen Öffentlichkeit war nunmehr ziemlich einheitlich und sehr deutlich. Unter den zahlreichen Stimmen sei hier eine Stelle aus der Rede des Abgeordneten Prälat Dr. Josef Scheicher zitiert, die dieser am 14. März 1905 im österreichischen Reichs­rat hielt:  „ … Wenn Ungarn sich von uns trennen will, dann soll es daran nicht gehindert werden. Es möge aber diejenigen, die zu uns gehören, uns geben, den ganzen westlichen Teil von Ungarn und den süd­lichen Teil, der von Germanen besiedelt ist.“
Unter diesen und den zahlreichen anderen zeit­genössischen Stimmen hatte jedoch die größte Wirkung – und machte Geschichte – der Aufruf des Wiener Lehrers (mit sudetendeutschen Wurzeln) Josef Patry im Wiener „Alldeutschen Tagblatt“ vom 17. Juni 1906 „Westungarn zu Deutschösterreich !“, der ein weitreichendes internationales Echo fand.   Die Vorkämpfer für das Deutschtums Westungarns traten hervor und organisierten sich in Wien. Mit Thomas Polz, der aus Mönchhof bei Neusiedl stammte und bäuerlicher Abkunft war, trat erstmalig ein Burgenländer führend an die Spitze einer aus west­ungarischen Deutschen bestehenden Vereinigung „Deutsche Landsleute aus Ungarn“. Die Bedeutung dieser Vereinigung wurde durch den Besuch ihrer Versammlungen durch hervorragende Gäste, darunter auch Edmund Steinacker und Adam Müller-Gutenbrunn unterstrichen. Ihr gehörten als Mitglieder viele Persönlichkeiten an, die später an hervorragenden Stellen tätig waren, wie Prof. Alfred Walheim (aus Ödenburg), Gregor Meidlinger (aus Frauenkirchen) und andere, die sich durch besondere Leistungen auszeichneten, wie beispielsweise der aus dem Banat stam­mende Johann Umlauf, der nach dem ersten Weltkrieg die Unterbringung von 40000 Wiener Kindern in den Gemeinden des Banates organisierte und auch ein wichtiger Mitarbeiter Prof. Walheims war. Die rechtzeitige, der Verwirklichung oft Jahre und Jahrzehnte vorausgehende Werbung für eine politische Forderung hat, wie dieser Fall zeigt, eine ausschlag­gebende Bedeutung in dem Augenblick, wo äußere günstige Umstände die Verwirklichung ermöglichen. So traten auch hier nach dem Kriegsende, als die Abtrennung der unterdrückten Minderheitsgebiete von Ungarn auf der Tagesordnung der alliierten Sieger stand und damit der äußere günstige Umstand ein­getreten war, an die Seite der erwähnten Pioniere des Anschlusses – geschichtlich richtiger: der Wiederver­einigung – weitere einflußreiche Männer, die im Parlament ein Büro einrichteten, von dem aus die Bestrebungen des Vereins gefördert wurden. Nunmehr wurde der Verein „Deutsche Landsleute aus Ungarn“ unter Polz und Prof. Walheim das Zentrum der Wiedervereinigungsbewegung.
St. Germain, Trianon und das „Protokoll von Venedig“
Die deutschösterreichische Friedensdelegation reiste am 12. Mai 1910 nach Paris, St. Germain. Eine ihrer Aufgaben war es, das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet Westungarns an Österreich zu betreiben. Dieses Gebiet erstreckte sich auf große Teile der Komitate (Provinzen) Preßburg, Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg (darum später der Name „Burgenland“). Das geschlossene deutsche Sprachgebiet von Deutsch-West­ungarn umfaßte – nach der ungarischen Volkszählung vom Jahre 1910 – 383 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 5297 km2 und 484182 Einwohnern, darunter 312741 Deutschen. In diesem Gebiete hatten also die Deutschen selbst nach den ungarischen Angaben eine Zweidrittel­mehrheit. Daß in Wirklichkeit diese Mehrheit noch viel größer war ist jedem klar, der sich die Praktiken bei der Magyarisierung der Minderheiten vor Augen hält. Sie wurden selbstverständlich auch bei den Volkszählungen ange­wendet, einerseits durch Druck auf die Minderheits­angehörigen bei Ausfüllung der Fragebogen, anderer­seits aber auch dadurch, daß in den Städten die Schulkinder in den Schulen gezählt wurden und die Unter­richtssprache der Schulen, die, wie wir bereits hörten, ausschließlich ungarisch war, für die Eintragung der Volkszugehörigkeit der Schüler verwendet wurde. Die Zahl der Deutschen dürfte bei 390000 bis 400000 gelegen haben.
Die österreichische Delegation stützte sich aber nicht nur auf diese unbestreitbare deutsche Mehrheit in Westungarn, sondern führte selbstverständlich auch die innige wirtschaftliche Verflechtung mit Niederösterreich und der Steiermark ins Treffen, die durch Jahrhunderte währte und auch wiederholt durch Einbeziehung großer Teile dieser Komitate in die österreichische Verwaltung verstärkt wurde. Sie stützte sich aber nicht nur auf diese zwingenden wirtschaftlichen Gründe, sie legte eingehend auch die geographischen und die nationalen Gründe dar, die Österreich ein unbestreitbares Recht auf das Burgenland gaben. Dennoch hat die österreichische Dele­gation unbeirrbar an dem Grundsatz festgehalten, die Entscheidung der freien Entschließung der Bevölkerung zu überlassen, und verlangte lediglich eine unbeeinflußte Volksabstimmung.
Diese Forderung wurde aber von den Siegermächten verworfen. Eine ganze Reihe deutscher Gemeinden der Grenzzone wurden nicht Deutschösterreich, sondern der Tschechoslowakei (im ganzen 9 Gemeinden mit 39375 deutschen Einwohnern darunter die Stadt Preßburg mit 32790 deutschen Einwohnern), Jugoslawien (im ganzen 3 Gemeinden mit 918 deutschen Ein­wohnern) und Ungarn (im ganzen 17 Gemeinden mit 18249 deutschen Einwohnern – alles nach ungarischer Zählung!) zugewiesen. Außerdem wurden Österreich die vier deutschen, erst in letzter Zeit gewaltsam magyarisierten Städte Ungarisch-Altenburg, Wieselburg, Güns und Sankt Gotthard vorenthalten und damit insgesamt – immer nach ungarischer Zählung – 67027 Deutsche des geschlossenen deutsch-westungarischen Sprachgebietes einer Fremdherrschaft überantwortet. Das übrige deutsche Westungarn wurde jedoch ohne die von Österreich verlangte Volksabstimmung bedingungs­los Österreich zugesprochen. Am 10. September 1919 wurde der Friedensvertrag unter­zeichnet. Damit war die Entscheidung gefallen. Der österreichische Nationalrat ratifizierte den Vertrag bereits am 17. Oktober 1919 und am 16. Juli 1920 trat er, nachdem die Ententemächte ihn ebenfalls ratifiziert hatten, in Kraft. Die zur Durchführung des Vertrages von St. Germain nötige Abtretung und Übergabe des Gebietes seitens Ungarns mußte im Friedensvertrag für Ungarn vorher gleichlautend festgelegt werden. Innenpolitische Tumulte verzögerten den Beginn der Friedensverhandlungen mit Ungarn, dessen Delegation erst am 5. Jänner 1920 nach Paris abreiste. Erst am 26. Juni 1920 wurde der Vertrag von Trianon unterschrieben, in  dem sich Ungarn zur Abtretung auch der deutschen Siedlungsgebiete an Österreich verpflichtete, wie im Vertrag von St. Germain formuliert. Und mehr als zwölf Monate später trat dieser Vertrag, am 27. Juli 1921, nach Beendigung des Ratifizierungsver­fahrens in Kraft. Daß Ungarn sich bemühte, bei der Friedenskonferenz mildere Bedingungen zu erreichen, ist verständlich, und nirgends hätte es hierbei vielleicht auf mehr Verständnis rechnen können als gerade in Deutschösterreich. Die Methoden, die es speziell in der Frage der deutschen Siedlungsgebiete zur Anwendung brachte, rissen eine tiefe Kluft auf zwischen den beiden Ländern.
Erst Ende 1920 traf aus Paris die Nachricht ein, daß das fragliche Gebiet zunächst an die Großmächte übergeben werden sollte, die es alsbald an Österreich zu übertragen hätten. Nach verschiedenen Verzögerungsmanövern der un­garischen Regierung und wegen einem Putschabenteuer des gescheiterten Exkönigs Karl verschuldeten weiteren Aufschub (April 1921) wurde der Trianoner Vertrag ratifiziert und trat am 27. Juli 1921 endlich in Kraft.
In der Zwischenzeit war die ungarische Regierung fieberhaft tätig gewesen, um in der Weltöffentlichkeit den Ein­druck zu erwecken, daß die Bevölkerung Westungarns den Anschluß an Österreich nicht wünsche, was mit den üblichen ungarischen Methoden erfolgte, nämlich mit brutalem Terror gegen die deutschen Burgenländer im Inneren und mit Lügen und Fälschungen gegenüber dem Ausland. Während die slowakischen, ukrainischen, rumänischen, serbischen und kroatischen Gebiete, die Ungarn im Friedensvertrag abtrat, schon seit Novem­ber 1918 von der Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien besetzt waren und diese Staaten daher – im Besitz der Gebiete – deren formelle Abtretung ruhig abwarten konnten, befand sich das Burgenland noch immer unter ungarischer Verwaltung. Es war von regulären ungarischen Truppen besetzt, die zeitweise bis zu 30000 Mann stark waren, und gegenüber Öster­reich abgeriegelt. Die deutsche Bevölkerung wurde einem systematischen Terror unterworfen. Rücksichts­los und in größtem Ausmaß wurde Vieh und Getreide requiriert und nach Innerungarn geschafft. Im Februar 1920 wurde über Ödenburg das Standrecht verhängt, dessen Hauptzweck wohl die Ein­schüchterung der deutschen Bevölkerung war. Am 18. August besetzen oder verstärken die Besetzung von Eisenstadt und Ödenburg, und in den folgenden Tagen noch weiterer Orte. Am 6. August fand in Ödenburg die erste Sitzung der interalliierten Generalskommission statt, die den 29. August 1921 als Übergabetag festsetzte. Am 28. August, also am Vorabende des Übergabetages, überfielen reguläre ungarische Truppen das Redaktions­gebäude  der „Ödenburger Zeitung“,besetzten es und erklärten sämtliche Personen, die sich darin aufhielten, Redakteure, Beamte und Setzer, für gefangen. Am Morgen des 29. August 1921 marschierten 2000 österreichische Gendarmen ins Burgenland ein, von der Bevölkerung jubelnd begrüßt. Als sie Ödenburg erreichten wurden sie  in Kämpfe verwickelt und die für Kampfeinsätze überhaupt nicht ausgerüsteten Österreicher vom auch an Zahl weit überlegenen Feind an einigen Stellen bis 31. August nach Niederösterreich und in der Steiermark zurückgedrängt. Vergeblich hatte die österreichische Regierung von der Entente wiederholt den Einsatz des Bundesheeres beim Einmarsch gefordert was aber am 30. August abermals verweigert wurde. Die Tätigkeit der Banden dehnte sich immer weiter aus; bereits am 31. August überfielen sie die steirischen Grenzorte Dechantskirchen, Hohenbrugg, Kroisegg, Lafnitz und andere. Am 5. September griffen mehr als 1000 Mann mit Maschinengewehren gut ausgerüsteter Freischärler Kirchschlag in Niederösterreich an und konnten erst nach Verstärkung der dortigen Grenzsicherungsabteilungen des Bundesheeres zurückgewiesen werden. Bei den Kämpfen mit den ungarischen Frei­schärlern fielen 10 österreichische Gendarmen und 40 Bundesheersoldaten; 18 Gendarmen und 66 Soldaten wurden schwer verletzt. Ein Protest der Entente vom 23. September 1921 forderte die Räumung des Burgenlandes bis zum 3. Oktober, doch betraf dies nur die regulären Einheiten der ungarischen Armee, die Freischärler blieben und terrorisierten die Bevölkerung.
Mittlerweile wurde der Druck wirksam, den Italien in der Entente zugunsten Ungarns ausübte. Am 10. Oktober 1921 reiste Bundeskanzler Johann Schober auf Aufforderung Englands und Frankreichs zu Verhandlun­gen nach Venedig ab, die zur Unterzeichnung des „Protokolls betreffend die Regelung der westungarischen Frage“, (das als „Venediger Protokoll“ bekannt wurde) am  13. Oktober 1921  führte.           Das Protokoll regelt die Übergabe des Burgenlandes mit Ausnahme des Ödenburger Gebietes, in dem eine Volksabstimmung über das Verbleiben bei Ungarn oder den Anschluß an Österreich entscheiden sollte.       Die Modalitäten der Abstimmung waren laut Vertrag von der Generalskommission festzustellen, damit das Plebiszit in möglichst einfacher und rascher Weise durchgeführt werde. Die Vermittlung Italiens wurde Österreich aufoktroyiert und das Vermittlungsanbot von Österreich nur notgedrungen angenommen, nachdem eben die Ententemächte ihrer Vertragspflicht, das Burgenland in seiner Gänze an Österreich zu übergeben, nicht nachgekommen waren, außerdem aber durch ihr Verhalten das Burgenland und seine Bevölkerung in eine un­erträgliche und unhaltbare Lage gebracht hatten.
Der ungarische Terror, die Stimmlisten und der Betrug mit den Aufenthaltsbestätigungen
 Aus späteren Debatten im ungarischen Reichstag, die in den veröffentlichten Protokollen enthalten sind und daher nicht abgeleugnet werden können, geht her­vor, daß der von den Ungarn sogenannte „Aufstand in Westungarn“ von langer Hand durch die ungarische Regierung vorbereitet wurde und die Geldbeschaffung schon Mitte August im Gange war, der Abgeordnete Gömbös vom Reichsverweser Horthy mit besonderen Vollmachten und militärischen Macht­befugnissen ausgestattet war und sein Operations­plan die volle Billigung Horthys gefunden hat, daß die ungarische Regierung ihre Kerker geöffnet hat, um Diebe, Räuber und Raubmörder zur Be­währung und Rehabilitierung auf die Bevölkerung des Burgenlandes loszulassen. Auf die Durchsetzung der Banden mit Kriminellen ist wohl auch die Grausamkeit zurückzuführen, mit der die Banden gegen die Bevölkerung, aber auch gegen österreichische Gendarmen vorgingen, die ihnen in die Hände gefallen waren. Die von der ungarischen Regierung vor­bereiteten und von ortsfremden ungarischen Ver­brecherbanden verübten Überfälle wurden von der ungarischen Propaganda als Verzweiflungs­taten der westungarischen Bevölkerung dargestellt, die sich angeblich gegen die Besetzung des Landes durch die österreichische Gendarmerie und die Plünderungen durch die ihr auf dem Fuße folgenden österreichischen Kom­munisten erhoben hätte. Die deutsche Bevölkerung wurde einem systematischen Terror unterworfen. Rücksichts­los und in größtem Ausmaß wurde Vieh und Getreide requiriert und nach Budapest geschafft. Unbequeme Leute, nämlich die politischen Führer der bodenständigen Bevölkerung, wurden ohne gesetzlichen Grund verhaftet, durch Monate eingekerkert und in vielen Fällen miß­handelt. Eine Anzahl von Zivilisten kam dabei ums Leben.
Am 28. und 29. November erst wurden endlich die öster­reichischen Abstimmungskommissäre ins Abstimmungsgebiet hineingelassen. Es war geradezu ein System ein­geführt, um die Österreicher bei der interalliierten Kom­mission zu denunzieren und auf diese Art zu schädigen. Zu diesen Mitteln der Denunziation griffen die Ungarn immer dann, wenn sie selbst keine rechte Möglichkeit hatten, ihnen unbequeme Personen zu entfernen. Sie sorgten dann dafür, daß die Generalskommission irgendwie gegen sie eingenommen wurde. Ödenburg und die Landgemeinden des Ab­stimmungsgebietes glichen einem einzigen ungarischen Heerlager. Das Militär war ganz unverhältnismäßig stark, überall wimmelte es außerdem von Gendarmen, von Zoll­wache und Polizei. In Agendorf beispielsweise lagen, abge­sehen vom Militär, nicht weniger als 140 Mann Gendar­merie, 15 Mann Zollwache und 6 Polizisten. Ähnlich war es in den anderen Orten. Zur Aufrechterhaltung der Ord­nung wären in Wirklichkeit nicht einmal die sechs Polizisten nötig gewesen. Dazu kam dann aber noch ein ganzes Heer von Geheim­polizisten, die aus Budapest, Güns und Steinamanger nach Ödenburg und ebenso auch in die Landgemeinden gebracht worden waren, die Bevölkerung unter Druck zu halten hatten. Kein Mensch konnte sich schließlich mehr getrauen, ein Wort zu sprechen, weder auf der Straße noch im Gast­haus, da man nie wußte, ob der Mann, der neben einem ging oder beim nächsten Schaufenster stand oder am näch­sten Tisch saß, nicht ein Detektiv war, der einen verhaften oder einem die Freischärler auf den Hals hetzen konnte. Es herrschte nämlich noch immer das Standrecht und man konnte wegen der geringsten Äußerung als „Vaterlands­verräter schwer bestraft werden. Die Freischärler hingegen waren die Durchführungsorgane für die inoffiziellen, sozusagen außerbehördlichen Terror­akte. Sie waren mit Revolvern, Fokoschen (Beilstöcken), Gummi­knütteln (Pronay-Stöcken!) und Schlagringen bewaffnet, Sie standen jetzt im Dienste der Polizei und hielten „Ver­dächtige“ an, verhielten sie zur Ausweisleistung und ver­hafteten österreichisch gesinnte  Personen. Eine der Hauptbeschäftigungen der Freischärler war auch die Sammlung von Unterschriften. Sie zogen zu diesem Zwecke von Haus zu Haus und legten den Leuten Bogen vor, die sie unterschreiben mußten und auf denen eine Formel vorgedruckt war, daß sie sich an Eides Statt ver­pflichteten, bei der kommenden Abstimmung für Ungarn zu stimmen. Da sie gleichzeitig überall Drohungen laut werden ließen, daß jede Person strengstens überwacht werde und daß jeder Verrat furchtbar würde gerächt werden, so kann man sich vorstellen, daß niemand es wagte, die Unter­schrift zu verweigern oder seiner wahren Gesinnung Aus­druck zu geben. Ebenso mehrten sich von Tag zu Tag die Überfälle auf Einzelpersonen. Der Zuzug der Banden in das Abstimmungsgebiet stei­gerte sich von Tag zu Tag. Immer wieder liefen Nach­richten ein, daß da und dort neue Bandengruppen aufge­taucht seien. Als Unterschlupf dienten ihnen vor allem auch die Esterhazyschen Meierhöfe (Mexiko-Puszta usw.), wo man die Banditen unter dem Titel „landwirtschaftlicher Arbeiter“ unauffällig sammeln konnte. Der Zuzug der Banditen war ohne weiters möglich, da so streng und hermetisch einerseits das gesamte Abstimmungs­gebiet gegen Österreich hin abgesperrt war, so vollkommen offen war es andererseits gegen Ungarn hin.
Das Haupterfordernis, um eine korrekte Volksabstimmung durchführen zu können, sind die Stimmlisten. Auf die Herstellung richtiger Stimmlisten ist das Hauptgewicht legen und genügend Zeit muß vorhanden sein. Ganz anders in Ödenburg ! Zunächst hat die Generalskommission die Aufstellung der Stimmlisten ohne auch nur die geringste Kontrolle ganz allein den ungarischen Behörden überlassen. Weiters hatte sie dem Vorschlag der Ungarn zugestimmt, als Grundlage der Stimmlisten die Wählerlisten für die Nationalratswahlen des Jahres 1920 zu benützen. Die ungarischen Behörden sollten, immer unter genauer An­merkung der Gründe, aus dieser Liste die für die Volks­abstimmung nicht Stimmberechtigten herausstreichen, andererseits die nicht darin enthaltenen Stimmberechtigten neu hinzufügen. Und so wurde auch hier der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Ungarisch gesinnte Fremde und Verstorbene wurden in den Listen belassen. Ferner „vergaß“oder „übersah“man beim Ab­schreiben ganze Häuser, in denen österreichisch gesinnte Wäh­ler wohnten. Unterstützt wurden die ungarischen Amts­organe bei dieser Arbeit durch eine ganze Schar von kriminellen Elementen, Freischärlern usw., die mit „schreiben halfen“. Die ungarische Agitationsleitung selbst hielt sich ununterbrochen in den Amtslokalen auf. Andererseits wurden in die Stimmlisten zu Hunderten ungarische Personen aufgenommen, die unter keinen Umständen stimmberechtigt sein konnten. Zu diesem Zwecke hatte man in ganz Ungarn alle Leute, die nur irgendwie einmal mit dem Abstimmungsgebiet in Be­rührung gewesen waren, konsignieren lassen, diese Verzeich­nisse wurden dann nach Ödenburg eingeschickt und in die Abstimmungs­listen aufgenommen. Den Leuten war überall ge­sagt worden, daß sie sich für die Abstimmung bereitzuhalten hätten und kostenlos zweiter Klasse nach Ödenburg be­fördert und dort verpflegt werden würden. Diese Betrügereien sind, abgesehen von den Aufrufen in den Zeitungen, dadurch ganz genau ans Tageslicht gekommen, daß einige dieser Personen in ihrer Unkenntnis sich dann in Ödenburg zur österreichischen Delegation verirrt und dort die „weite­ren  Weisungen“ oder Wahllegitimationen verlangt haben. In die Stimmlisten wurden ferner unberechtigterweise alle Beamten aufgenommen, die sich gerade in Ödenburg aufhielten oder früher einmal dort gewesen waren, auch wenn sie nicht dorthin zuständig waren; ebenso das Militär und die Freischärler. Schließlich hatte man für eine Vermehrung des ungarischen Elementes auch noch dadurch gesorgt, daß man ganze Trupps ungarischer Arbeiter ins Abstimmungsgebiet gebracht hatte, beispielsweise nach Brennberg, die man jetzt amtlich zu Einheimischen machte. Das ging sehr einfach: Der Ödenburger Bürgermeister Dr. Thurner – ein Renegat und Hochverräter am eigenen Volk – ließ diesen Leuten, auch wenn sie erst wenige Wochen da waren, eben „Heimatscheine“ausstellen, und damit war die Sache erledigt. Er stellte auch allen Personen, die für Ungarn stimmen wollten, die Bescheinigung aus, daß sie seit Jahren in Ödenburg ansässig seien. Und das als „Beauftragter der Entente“ an der Spitze der Stadtverwaltung, die im Namen der Entente amtshandelte. Sehr mangelhaft und nicht minder einseitig parteiisch be­rücksichtigt waren ferner die Veränderungen, die sich gegen­über den Nationalratslisten daraus ergeben mußten, daß seither eine nicht unbeträchtliche Zahl von Personen das 20. Lebensjahr vollendet hatte und damit stimmberechtigt geworden war.
So beschaffen waren also die Stimmlisten, welche die öster­reichischen Abstimmungskommissäre am 5., 6. und 7. De­zember – zum Teil also erst acht Tage nach ihrer An­kunft – endlich vorgelegt erhielten. Diese Listen sollten sie nun überprüfen und richtigstellen, und zwar binnen ganz wenigen Tagen; denn die Generalskommission setzte nämlich plötzlich den 14. Dezem­ber als Abstimmungstag fest. Schon eine flüchtige Durchsicht und vereinzelte Stich­proben ergaben, daß die Listen in ganz beispielloser Weise verfälscht und völlig unbrauchbar waren. Angesichts dieses Zustandes der Listen blieb nichts anderes übrig, als sie sozusagen von Grund auf neu aufzustellen, was aber nur möglich war durch ein systematisches Abfragen aller Häuser. Dies durchzusetzen, kostete aber wieder einen Kampf. Die Ententeoffiziere waren zunächst scheinbar un­angenehm berührt, daß die österreichischen Kommissäre die Stadtverwaltung beschuldigten, die Listen parteiisch und unrichtig verfaßt zu haben. Als ihnen aber am nächsten Tag die ganz ungeheuerlichen Fälschungen an praktischen Bei­spielen nachgewiesen wurden gaben sie nach. Die Zentralkommission gab die Zustimmung die Häuserbesuche wurden nun systematisch fortgesetzt und die Entente­offiziere beteiligten sich zum Teil auch selbst an der Arbeit. Bei diesen Häuserbesuchen stellte sich dann auch genau heraus, welch ungeheuerlicher Betrug mit den Ab­stimmungslegitimationen veranstaltet worden war. Nicht genug damit, daß die Abstimmungslisten in der geschilderten Weise gefälscht waren, hatten nicht einmal die in den Listen den­noch eingetragenen Deutschen die Abstimmungslegitimationen zugestellt erhalten. Die Behörde ließ die Legitimationen nicht durch beamtete Organe, sondern durch Agitatoren und Freischärler austragen und diese stellten sie den Deutschen einfach nicht zu, sondern ließen sie einstweilen verschwinden. Die Leute wurden nun von den österreichischen Kom­missären alle aufgefordert, in den Abstimmungslokalen zu erscheinen, ihr Wahlrecht zu reklamieren und die Abstimmungslegitimationen zu beheben. Merkwürdigerweise erschien aber, mit Ausnahme einiger Ungarn, zunächst niemand. Als man der Sache nachging, stellte es sich heraus, daß Polizisten, Gendarmen und Freischärler die Kommissions­lokale auf der Straße blockiert hatten. Die Einwohner ge­trauten sich nun gar nicht erst heran, oder aber, wenn sie wirklich herzukamen, wurden sie von den „Amtsorganen“ und Banditen dahin „belehrt“,daß die Kommission nicht anwesend sei und wieder weggeschickt. Alle Versuche, die­sen Terror zu beseitigen, schlugen zunächst fehl. Wenn ein Ententeorgan sichtbar wurde, verschwanden die Banditen zwar sofort um die nächste Ecke, aber im nächsten Augen­blick waren sie dann wieder da. Erst in den allerletzten zwei Tagen, wo dann schon Ententeposten bei den Kommissions­lokalen aufgestellt waren, trat eine Besserung ein. Sie konnte sich aber nicht mehr auswirken, da, trotz des Protestes der österreichischen Kommissäre, General Ferrario am 12. De­zember ganz plötzlich das Reklamationsverfahren für ab­geschlossen erklärte. Erschwert oder geradezu unmöglich gemacht wurde der Bevölkerung die Benützung des Reklamationsrechtes übrigens auch noch durch folgenden Umstand: Die Aufnahme in die Wählerlisten wurde von den Kommissionsvorsitzenden von der Beibringung einer „amtlichen“Wohnungs- bzw. Aufenthaltsbestätigung abhängig gemacht. Während Dr. Thurner nun solche Bestätigungen den Ungarn, auch wenn sie gar nicht in Ödenburg wohnten, fortlaufend und zu Tausenden ausstellte, konnten die bodenständigen Deutschen diese Bestätigungen absolut nicht erhalten. Sie mußten stundenlang im Magistratsgebäude sich anstellen und warten, wurden systematisch von einem Lokal ins andere verwiesen und mußten schließlich abends weggehen, ohne die Bestätigung erhalten zu haben. Nur wer Ungar war, konnte zu einer solchen Bestätigung gelangen. Die österreichischen Kommissäre hatten allerdings die Möglichkeit gehabt, ins Meldeamt zu gehen und dort in die Meldezettel der angezweifelten Personen Einsicht zu nehmen. Aber am Magistrat wurde ihnen der Einblick in die amtlichen Aufzeichnungen zwar sehr höflich, aber ebenso beharrlich verweigert, und es ist während der ganzen Zeit nicht gelungen, hier Abhilfe zu schaffen. Nur wenn der Ententeoffizier mitkam, konnte das Amt veranlaßt werden, das Kontrollmaterial zur Verfügung zu stellen. Aber die Ententeoffiziere mühten sich wohl ein oder das andere Mal (um den Schein von Unparteilichkeit zu wahren), aber nicht in den Hunderten und Tausenden von Fällen, in denen es notwendig gewesen wäre.
Im Punkt IX der Abstimmungsbestimmungen, die die Generalskommission herausgegeben hatte besagte ein Verbot jeglicher Propaganda. Diese Bestimmung wurde aber nur gegen Österreich angewendet, während die Ungarn schran­kenlose Bewegungsfreiheit hatten. Es war österreichischerseits un­möglich, die Bevölkerung mit Plakaten aufzuklären, die Ungarn hatten aber die Stadt mit ihren Plakaten geradezu überschwemmt. Die „Ödenburger Zeitung“ wurde bis zum Abstimmungstag von den Ungarn vorzensuriert und erschien tagtäglich mit großen weißen Flecken, wogegen die ungarischen Zeitung intensivst für die Abstimmungspropaganda eingesetzt wurde. Die Grenze gegen Österreich war hermetisch abgesperrt und österreichische Zeitungen wurden nicht hereinge­lassen, dagegen bestand mit dem ungarischen Hinterland ungestörter Verkehr und die Budapester Zeitun­gen wurden in großen Auflagen in Ödenburg verteilt. Die Aufklärung der Bevölkerung konnte daher österreichischerseits im wesentlichen nur durch Mundpropa­ganda erfolgen, wobei die betreffenden Agitatoren ein großes persönliches Risiko eingehen mußten. Denn die Stadt wimmelte von ungarischer Geheimpolizei und anderen Spitzeln; die Behörden hatten für die De­nunziation eines österreichischen „Wirtshausagitators“ 200 Kronen und für die Anzeige eines „Zettelverteilers“ sogar 2000 Kronen ausgesetzt. Das gleiche galt für die Männer, die die in Wiener Neustadt und Loipersbach bereitgestellten, von Maler Kutzer ausgezeichnet illu­strierten Broschüren, Flugschriften und Karten ins Ab­stimmungsgebiet schmuggelten. Die österreichische Regierung bemühte sich, als ihr durch die Berichte des Ödenburger Heimatdienstes die wirklichen Zustände im Abstimmungsgebiet bekannt wurden, bei der Botschafterkonferenz in Paris und durch direkte Interventionen bei den alliierten Mächten Abhilfe zu schaffen. Die diesbezüglichen Aktionen sind aktenkundig. Die Gutsver­waltung des Grafen Szechenyi bedrohte die land­losen Bauern in Holling, die auf die Pachtung des herrschaft­lichen Grundes angewiesen sind, mit der Entziehung ihrer Pacht­gründe, wenn sie für Österreich stimmten. In Holling und Wolfs erschienen Emissäre des Großgrundbesitzers Szembery und schlossen mit den dortigen Weinbauern langfristige Verkaufsverträge ab, zu jährlich „sich steigernden“ Preisen. In allen Ortschaften trieben sich außerdem unzählige Agitatoren herum, die ununterbrochen die schlimmsten Gerüchte über Österreich ausstreuten, außerdem aber auch mitzuteilen wußten, daß an der Grenze 100000 Freischärler bereit stünden, und daß die Abstimmung ganz bestimmt zugunsten Ungarns ausfallen werde. Am meisten tat sich dabei der Agitator Bela Fodor hervor, der gleichzeitig auch mit der Austeilung der Wahl­legitimationen betraut war und ganz öffentlich erklärte, daß er Legitimationen nur an ungarisch gesinnte Personen ausgebe. Auch alle konfessionellen Einrichtungen also und selbst die Kirchen wurden rücksichtslos für Zwecke der Agitation mißbraucht. Die Wirkung mußte eine umso nachhaltigere sein, als die dortige Bevölkerung tief religiös ist und daher den Worten der Geistlichkeit ein besonderes Gewicht beizulegen gewohnt ist. Bei einer gemeinsamen Truppenparade der ungarischen Garnison und der inzwischen am 8. Dezember angekommenen Ententetruppen (Italiener, Franzosen, Engländer) – einer an sich schon mehr als merkwürdigen Veranstaltung, besonders wenn sie noch dazu gerade vor dem Gebäude der österreichischen Delegation stattfand – wurde unter der Menge ganz öffentlich zu Hunderten eine gegen Österreich gerichtete ungarische Propagandakarte mit dem Titel: „Kommunist vor dem Tore“, verteilt.
Zum Schluß sei nur noch bemerkt, daß in dem Augenblick, als das Reklamationsverfahren eingestellt wurde, durch­schnittlich erst ein Zehntel der Abstimmungslisten ein­gehend kontrolliert und richtiggestellt war. Darüber hinaus hatten nur noch ab und zu Stichproben vorgenommen wer­den können. Welches Ergebnis die vollständige Überprüfung der Listen hätte haben müssen, darüber geben schon die Ziffern einiger Teilüberprüfungen hinlänglich Auskunft. Im vierten Ödenburger Abstimmungsbezirk waren beispiels­weise in den wenigen Tagen 331 Abstimmungsberechtigte neu in die Listen aufgenommen worden. In der dazu­gehörigen Landgemeinde Kroisbach 522! Die letzteren waren als angebliche Analphabeten (!) in die ursprüngliche, vom ungarischen Gemeindenotar angefertigte Liste nicht aufgenommen worden. In der Kommission II wurden bin­nen drei Tagen 251 Personen in die Liste neu aufgenommen und zirka 150 Personen gestrichen. In der Kommission V wurden über Antrag der österreichischen Kommissäre in drei Tagen 270 Personen aus der Liste gestrichen. Wenn man den durchschnittlichen Fehlerstand auch auf die rest­lichen, noch ungeprüften Listen anwendet und die sich daraus ergebenden Verschiebungen berechnet, so kommt man hoch in die Tausende von Streichungen und ebenso hoch in die Tausende von Neuaufnahmen, die sich insgesamt hätten ergeben müssen. Tausende von Personen hatten nach und nach, um sich den Verfolgungen, denen sie ausgesetzt waren, zu entziehen, ja überhaupt ihr Leben zu retten, auf österreichisches Gebiet flüchten müssen, darunter über 2000 Personen allein aus dem Abstimmungsgebiet. Allen diesen Personen kam, da sie ja nur zwangsweise von ihrer Heimat fern waren, das Stimmrecht zweifellos zu. Die Abstimmungsbedingungen waren aber so gefaßt, daß sie zunächst ausgeschlossen waren, denn über sie stand nichts darin. Es mußte daher von österreichischer Seite auch die­ser Punkt erst mühselig durchgekämpft werden. In ein­zelnen Kommissionen gelang es schließlich in den aller­letzten Tagen, grundsätzlich das Zugeständnis zu erlangen, daß man sich bereit erklärte, die Flüchtlinge zu berück­sichtigen. Durch die Art und Weise, wie das praktisch durchgeführt werden sollte, wurde der Erfolg sogleich wieder zunichte gemacht. Die Ententeoffiziere verlangten nämlich, daß sich die abwesenden Flüchtlinge persönlich bei den Kommissionen melden sollten – was aber praktisch undurch­führbar war – und wiesen die von den österreichischen Kom­missionären vertretungsweise überreichten Reklamationen sämtlich ab.
Die zwei österreichischen Abstimmungskommissare leisteten hervorragendes und bewältigten in den zwei Wochen ihrer Anwesenheit ein gewaltiges Arbeitspensum ! Sie arbeiteten unermüdlich, gewissenhaft und beharrlich und konnten trotz erheblicher Behinderung durch die Entente und besonders durch die Ungarn noch mehr als tausend Bewohnern des Abstimmungsgebietes zu ihrem Stimmrecht verhelfen. Mehr war in dieser kurzen Zeit und unter diesen Bedingungen nicht möglich. Weiters hat ihnen die Generalskommission nicht erlaubt, sich den notwendigen Apparat und die notwendigen Hilfskräfte nach Ödenburg mitzu­bringen oder nachzuziehen. Außer den Kommissaren selbst und vier Schreibhilfen hatte man niemanden ins Abstimmungsgebiet hinein­gelassen.
Der Kampf Österreichs um eine korrekte Durchführung der Volksabstimmung
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Venediger Ab­kommens wurde der „Ödenburger Heimatdienst“ gegründet um die Organisation und Durchführung der Volksabstimmung zu überwachen. Er half mit über die wirklichen Zustände im Abstimmungsgebiet zu informieren und die österreichische Regierung versuchte bei der Botschafterkonferenz in Paris und durch direkte Interventionen bei den alliierten Mächten Abhilfe zu schaffen. Der teils nach den Akten des Ödenburger Heimatdienstes geschilderte Sachverhalt macht jedem objektiven Betrachter klar, daß diese Vor­gänge nur durch die alliierte Generalskommission er­möglicht wurden, die entgegen den Bestimmungen des Protokolls von Venedig an einem gerechten, dem Wil­len der Bevölkerung entsprechenden Abstimmungsergeb­nis nicht interessiert war, sondern ihren Einfluß zu­gunsten Ungarns einzusetzen hatte. Alle Tatsachen weisen darauf hin, daß die alliierte Botschafterkonferenz in Paris ein betrügerisches Spiel trieb und von vorn­herein den Ungarn das Ödenburger Gebiet zuzuschanzen gedachte.
Da eine direkte Revision der Verträge von St. Ger­main und Trianon die übrigen Gebietsveränderungen dieser Verträge präjudiziert hätte, griff man zu einer vertraglichen Sonderregelung bei den betroffenen Staaten im Venediger Protokoll, wobei auf Österreich ein erpresserischer Druck ausgeübt wurde. Es ging also nur darum, den Schein zu wahren. Aber in der letzten Phase des Abstimmungs­kampfes wurde seitens der Alliierten nicht einmal dies getan. Am 9. November forderte die Botschafterkonferenz Österreich auf, das Venediger Protokoll bis zum 27. No­vember zu ratifizieren, widrigenfalls sich die Botschafter­konferenz in der Burgenlandfrage desinteressiert erkläre…                                                                                                                            Am 13. November folgte die weitere Aufforderung, Österreich möge nunmehr mit seiner Armee das Burgenland besetzen. Dieser Aufforderung leistete Österreich sofort Folge und am 14. November begann der Einmarsch, der überall mit Jubel und Begeisterung begrüßt wurde. Österreich verweigerte die Anerkennung des Venediger Protokolls. Dies deshalb, weil es schon in den ersten Dezembertagen klar er­kennbar wurde, daß die Ödenburger Generalskommis­sion gar nicht daran dachte, eine korrekte Abstimmung vorzubereiten und durchzuführen, sondern den Ungarn freie Hand ließ, die Bevölkerung nach Belieben zu terrorisieren und einen gigantischen Abstimmungs­betrug  zu organisieren.  Am 14. November erschienen die Mitglieder der Ödenburger Generals­kommission in Wien, um die Verhandlungen über die Abstimmungsmodalitäten zu führen. Die Generale gaben hierbei die Erklärung ab, daß sie alle für eine strenge Kontrolle der Abstimmung erforderlichen Maßnahmen treffen würden, so daß das Plebiszit tatsächlich die wahre Willensmeinung der Bevölkerung zum Ausdruck bringen werde. Am 18. November wurde als vorläufiges Ergebnis die „Entscheidung der interalliierten Generale über die Organisation der Volksabstimmung im Gebiete von Ödenburg“veröffentlicht. Das in 11 Artikeln geglie­derte Dokument hat in einigen Punkten den öster­reichischen Forderungen Rechnung getragen, in anderen aber nicht. So wurden beispielsweise allen jenen bodenständigen Personen, die ab dem 1. Jänner 1921 von Ödenburg abwesend waren, weil sie vor dem ungarischen Terror geflüchtet waren, das Abstimmungs­recht nicht zuerkannt. Der Personenkreis umfaßte über 2000 Stimmberechtigte, ausnahmslos Deutsche, die nach Österreich geflüchtet waren und für Österreich gestimmt hätten. Weiters war die Herstellung der Stimmlisten den Gemeindeämtern übertragen, die den Auftrag, wie sich später zeigte, zu unerhörten Fäl­schungen mißbrauchten. Schließlich wurde die Ausgabe der Abstimmungslegitimationen ohne jede Kontrolle gleichfalls den Gemeindeämtern überlassen, die mit diesen Legitimationen massenhaft Betrügereien ver­übten, indem sie beispielsweise den deutschösterreichisch gesinnten Personen die Legitimationen nicht zustellten, sondern sie Ungarn übergaben, die damit ab­stimmten. Am 4. Dezember war die Besetzung des Burgenlandes durch Österreichs Bundesheer abgeschlossen (außerhalb des Abstimmungsgebietes). Die Generalskommission erklärte daraufhin das Land als pazifiziert – ob­wohl in Ödenburg noch das ungarische Militär, die Banden und die Freischärler standen – und wollte den 11. Dezember als Abstimmungstag festsetzen. Aber erst am 6. Dezember veröffentlichte die Zentralabstimmungskommission die „Verfügungen über die Durch­führung der Abstimmung“. Am 7. Dezember traf in Wien die Meldung aus Paris ein, daß die Botschafterkonferenz den 13. Dezember als Abstimmungstag festgesetzt habe. Aber erst am 8. Dezember trafen die ersten Ententetruppen in Ödenburg ein und die ungarischen Brachialformationen sollten erst am 12. Dezember abmarschieren. Am 13. Dezember wurde der österreichischen Regierung mit­geteilt, daß die Botschafterkonferenz den Ab­stimmungstag auf den 18. Dezember verschoben habe. Am 12. Dezember hatte aber im Gegensatz hierzu der ita­lienische General Ferrario, der Vorsitzende der Generalskommission, um 18 Uhr das Reklamations­verfahren für abgeschlossen erklärt und die Ab­stimmung entgegen den Weisungen aus Paris für den 14. Dezember endgültig festgesetzt. Und dabei blieb es trotz der Proteste der österreichischen Delegation. Da die Abstimmungslisten erst zu etwa 10 Prozent überprüft waren, war die überfallsartig vorgenommene Festsetzung der Abstimmung auf den 14. statt auf den 18. Dezember eine weitere Begünstigung der Ungarn und ihres organisierten Wahlbetruges.                                                                                                                                                                                   Die öster­reichische Regierung protestierte scharf und beauftragte die österreichische Delegation am 13. Dezember noch spät nachts, sich nicht an der Abstimmung zu beteiligen, sondern abzureisen. Am 14. Dezember 1921 veröffentlichte die öster­reichische Regierung in der „Politischen Korrespondenz“,dem Organ des Ministeriums für Äußeres, Ausgabe vom 14. Dezember 1921, folgende Erklärung:
„Wien, 13. Dezember. Im Ministerium des Äußeren sind in den späten Abendstunden Nachrichten eingelaufen, nach denen die interalliierte Generalskommission in Ödenburg, trotz der ihr von der Botschafterkonferenz erteilten Er­mächtigung, eine Verschiebung der Abstimmung in Ödenburg nicht durchzuführen geneigt ist, so daß mit der Ab­stimmung am 14. Dezember gerechnet werden muß. Gestützt auf die ihr von ihrem Delegierten in Ödenburg zugekom­menen Berichte, nach denen in keiner Weise ein auch nur den primitivsten Begriffen der Unparteilichkeit und Rein­heit einer Abstimmung entsprechender Vorgang gewähr­leistet ist, hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit allen politischen Parteien der Nationalversammlung be­schlossen, an einer solchen Abstimmung nicht teilzunehmen, die Abstimmungskommissäre abzuberufen und das Ergebnis der Abstimmung nicht anzuerkennen, falls die Generals­kommission an ihrem Standpunkte festhalten sollte. Das Protokoll von Venedig bestimmt im Teil II, daß acht Tage nach der Pazifizierung des Landes in der Stadt Ödenburg und Umgebung eine Volksbefragung erfolgt. Es bestimmt aber zugleich, daß die Generalskommission die Verwaltungsrechtsache auszuüben hat, und zu gleicher Zeit wird im Protokoll von Venedig festgesetzt, daß die Generalskommission bereits von der Unterzeichnung an sich mit den notwendigen Vorkehrungen zu befassen habe. Diesem tatsächlichen Inhalte des Protokolls entsprechend, lautet auch der Beschluß des österreichischen Nationalrates, der ausdrücklich die Genehmigung des Protokolls unter der Voraussetzung der Erfüllung der im Protokoll selbst ent­haltenen Bedingungen ausspricht. Die österreichische Bundesregierung und der österreichische Nationalrat haben durch diese Stellungnahme das weitest­gehende Entgegenkommen gezeigt, Sie können aber das im Protokoll von Venedig festgesetzte Plebiszit nicht zu einer Farce herabwürdigen lassen, und sollte die Generalskommis­sion an dem von ihr beschlossenen Termin festhalten, trotz­dem die Botschafterkonferenz in ihrer Entscheidung aus­drücklich die Reinheit und Unbeeinflußbarkeit des Plebiszits verlangte, trotzdem sie ferner bestimmte, daß schon die Vorbereitungen des Plebiszits unter den Schutz der inter­alliierten Truppenkontingente zu stellen sind, und außerdem der Generalskommission die Ermächtigung zur Verschiebung der Abstimmung erteilte, so wird die Regierung die ihr zur Verfügung stehenden Materialien, die in einwandfreier Weise den Nachweis erbringen, daß entgegen dem Venediger Protokoll die Abstimmung weder formell noch sachlich vorbereitet ist und aller Voraussetzungen einer freien Wil­lenskundgebung entbehrt, dem Nationalrat vorlegen. Die Öffentlichkeit wird dann beurteilen können, daß die öster­reichische Regierung alles getan hat, um sowohl ihre Pflicht gegenüber ihrem Lande zu erfüllen als auch den Bestim­mungen und dem Geist des Protokolls von Venedig gerecht zu werden.“ 1)
Am 15. Dezember erstattete Bundeskanzler Schober noch dem Nationalrat Bericht über die unerwartete Wendung der Dinge. Er fand mit seinem Standpunkt die einhellige und uneingeschränkte Zustimmung aller Parteien.
Die Abstimmungstage und das Ergebnis 
Die Abstimmung begann am 14. De­zember um 8 Uhr und wurde in der Stadt Ödenburg am 15. Dezember fortgesetzt. In den acht Land­gemeinden fand sie am 16. Dezember statt. Auch im ungarischen Zinkendorf, das Österreich im Übrigen nie verlangt hat. So war der Wahlvorgang von der Entente in der Theorie vorgesehen:
„… Die Abstimmung wird geheim sein. Die Abstimmenden begeben sich in einen Raum, in weichem sich eine Delegation der Abstimmungskommission befindet. Die Abstimmenden   weisen   dem  Vorsitzenden  Offizier ihre Abstim­mungslegitimation vor,  die überprüft, in der Abstimmungsliste vermerkt und eingezogen wird.  Die Abstimmenden erhalten sodann vom Vorsitzenden Offizier einen orangefarbenen Stimmzettel (Österreich), einen blauen Stimmzettel (Ungarn) und ein Kuvert. Der Abstimmende begibt sich hierauf in eine Zelle, zerreißt den Zettel der Nation, für welche er nicht zu stimmen beabsichtigt, in zwei Teile, gibt diese beiden Teile und den anderen Stimmzettel in das Kuvert, schließt und verklebt es und überreicht es nach dem Verlassen der Zelle der Kommission, welche es in seiner Gegenwart in die Urne legt.2)
Wie dies vorauszusehen war, steigerte sich der Terror der Ungarn zu einem Inferno. Die Stadt war mit den noch immer nicht abgezogenen Soldaten, Geheim­polizisten, Freischärlern und Gendarmen vollgestopft, die die Abstimmungslokale füllten und zunächst nur die „Patrioten“, das heißt die Personen, die für Ungarn stimmen wollten, in die Wahllokale eintreten ließen. Die Österreichfreunde wurden zurückgewiesen und auf später vertröstet. Für die große Zahl der Abstimmen­den waren zu wenig Wahllokale vorgesehen; schon in den Kommissionssitzungen war auf diesen Mangel österreichischerseits hingewiesen worden. Zahlreichen offenkundig österreichisch Gesinnten wurden von den Freischärlern und auch von der Polizei die Wahl­legitimationen abgenommen, mit denen dann orts­fremde Ungarn wählten. Nach bewährtem ungari­schen Betrugsrezept wurde tatsächlich die Abfertigung der Österreichfreunde so langsam und hinhaltend durch­geführt, daß vor jedem einzelnen Wahllokal am Ende des zweiten Abstimmungstages noch hunderte deutsche Ödenburger warteten, die dann nicht mehr von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen konnten. Die geheime Abstimmung war zu einer offenen geworden. Durch das ge­schilderte Vorgehen war die Abstimmung überdies aus einer geheimen zu einer offenen gemacht worden, wodurch ein unerhörter Druck im Hinblick auf die ungarischen Terrormethoden ausgeübt wurde. Daß überdies tausende Verstorbene und Verzogene sowie bei mehreren Wahlbezirken doppelt und dreifach ge­meldete Ungarn abstimmten, braucht wohl nicht besonders betont werden. 
„… Was aber jetzt noch sich abspielte, läßt sich überhaupt nicht mehr beschreiben! Buchstäblich zu Tausenden haben Magyaren unter fremden Namen abgestimmt. So Geheimpolizisten und Staatspolizisten in Zivil, die nicht nach Ödenburg zuständig waren. So Offiziere und Unteroffiziere des Kreiskommandos Steinamanger, die ebenfalls in Zivil nach Ödenburg kamen. Dann haben falsch abgestimmt die Schemnitzer Hochschüler, die Schüler der achten Klasse des Lyzeums und ebenso eine große Anzahl von jungen Mädchen. Vielfach stimmten diese Personen aber sogar mehrmals ab, bei verschiedenen Kommissionen. Geistliche Schwestern haben ebenfalls zweimal abgestimmt, einmal als Schwestern, einmal unter ihren Mädchennamen. Einzelne Leute wurden für mehrfaches Abstimmen auch bezahlt und zwar unter dem Titel von Verdienstentgang. So ist uns bekannt der Fall einer Hausmeisterin und der einer anderen Person, die in dem Augenblicke, als sie es erzählte, bereits viermal abgestimmt und damit 3000  Kronen „verdient“ hatte. Aber wie war das möglich wird man fragen. Wie konnten denn alle diese Leute abstimmen, und gar mehrmals abstimmen: sie hatten doch keine Legitimationen? Oh, sie hatten doch Legitimationen! Es waren jene Wahllegitimationen, die die bodenständigen Deutschen seinerzeit nicht zu­gestellt erhalten hatten, die die magyarischen Agitatoren und Freischärler, die sie auszutragen hatten, hatten ver­schwinden lassen und die jetzt wieder zum Vorscheine kamen! Eine Ausgabestelle für diese Legitimationen befand sich zum Beispiel im Hotel Pannonia. Zum Teil existierten Wahllegitimationen auch doppelt. Einmal waren sie unterschlagen worden, die zweite hatte dann aber doch der rechtmäßige Inhaber in Händen, und zwar daher, daß er sich dann auf Rat der österreichischen Abstimmungskommissäre während des Reklamationsverfahrens im Wahllokal vorschriftsmäßig gemeldet und mitgeteilt hatte, daß er seine Legitimation noch nicht zugestellt erhalten habe. Er war dann in die Liste aufgenommen worden, beziehungsweise hatte eine Wahllegitimation erhalten. Aber sie nützte ihm nun dennoch nichts. Für ihn war schon in aller Frühe mit der unterschlagenen, seinerzeit vom Magistrate ausgestellten ersten Legitimation abgestimmt worden. Es wurde ihm erklärt, daß er schon abgestimmt habe, daher ein zweites Mal nicht abstimmen könne und die Wahllegitimation wurde ihm abgenommen und zerrissen! Es wäre außerordentlich leicht gewesen, diesem ganz un­geheuerlichen Schwindel wenigstens zum Teil zu begegnen. Es hatte genügt, jedesmal die Identität des erschienenen Wählers festzustellen. Aber niemand kümmerte sich darum. Weder die Ententeorgane, die ja keine diesbezüglichen Weisungen hatten, noch viel weniger natürlich die Magyaren. Und so konnte es vorkommen, das ganz junge Bürschlein mit der allergrößten Gemütsruhe für 60jährige Leute abstimmen konnten. Aber selbst dann wurde nicht eingeschritten, wenn sich Beschwerden ergaben. Eine ältere Frau war zum Beispiel Zeugin, wie un­mittelbar vor ihr ein junger Bursch für ihren verstorbenen Mann abstimmte. Sie stellte ihn empört zur Rede. Der magyarische Kommissär jedoch wies sie barsch zur Ruhe, sie verstehe nichts davon und möge sich nicht hier in Amtsgeschäfte einmischen.In einem Falle allerdings wurde doch die Identität über­prüft. Dann nämlich, wenn Deutsche in den Listen richtig eingetragen waren, im Besitze einer richtigen Wahllegitimation waren und für sie noch nicht von anderer Seite abgestimmt worden war. Da bezweifelten die magyarischen Kommissäre plötzlich die Identität und ließen diese Personen unter allen möglichen Ausflüchten zur Abstimmung nicht zu. Sie sollten erst ihre Identität nachweisen. Die Herbei­schaffung von Dokumenten wurde aber anderseits gar nicht erst zugelassen oder abgewartet, sondern die Legitimationen einfach zerrissen! Wiederholt wurden auch Leute, die Abstimmungslegitimationen besaßen, abgewiesen mit der Begründung, daß sie in den Listen nicht zu finden seien. …. Sowohl die Polizei, als auch die Freischärler forderten außerdem die Leute immer wieder auf, den gelben (österreichi­schen) Stimmzettel zu zerreißen. Auch in den Wahl­lokalen selbst hielten sich Freischärler auf und riefen auch hier von 10 zu 10 Minuten immer wieder aus, daß die gelben Stimmzettel zu zerreißen seien. Aber auch sonst wurde überall die rücksichtsloseste Propaganda betrieben. Alles war mit magyarischen Flug­zetteln und Plakaten beklebt, sogar die Eingänge zu den Wahllokalen. Eine besondere Rolle spielte hierbei die ten­denziös verfälschte Nachricht von der Abreise der öster­reichischen Abstimmungskommissäre. Es wurde gesagt, sie hätten Angst bekommen und seien davongelaufen. Sie hätten die Niederlage vorausgesehen. Auch in den Kirchen wurden überall Flugzettel verteilt. Überall wurden den Leuten magyarische Kokarden aufgedrängt. ….“ 3)
Die besten Chance für die deutschen Abstimmungsberechtigten an der Abstimmung teilnehmen zu dürfen, bestand darin, ihre Gesinnung zu verbergen oder besser noch eine ungarische Gesinnung vorzutäuschen.

Nachdem sämtliche Grundvoraussetzungen einer korrekten Abstimmung von der Entente und den Ungarn nicht eingehalten wurden, ergab sich folgendes Ergebnis:
für Ungarn      15334 Stimmen = 65,1 %
für Österreich  8227 Stimmen = 34,9%.
Berücksichtigt man die Richtigstellung der Stimm­listen, die unterblieb bzw. nur bei etwa 10 Prozent der Stimmlisten erfolgte, und die Verweigerung des Stimm­rechtes an die rund 2000 Flüchtlinge sowie an fast 2800 zur Abstimmung nicht mehr zugelassene Deutsche, die Tausenden unrechtmäßigen Stimmen nicht ortsansässiger Ungarn weggerechnet, so hätte eine korrekt durchgeführte Abstimmung ein Ergebnis von mind. 70-80 Prozent zugunsten Österreichs ergeben müssen. Auffällig ist auch, daß in den meisten der Landgemeinden die Abstimmung zugunsten Österreichs ausfiel und das auch noch sehr deutlich. Die Ungarn hatten ihre Wahlfälschungen vor allem auf Ödenburg konzentriert.
Nach der Abstimmung
In ganz Österreich war die Bevölkerung darüber empört, daß die Abstimmung doch am 14. Dezember begonnen hatte und durchgeführt wurde. Und diese Empörung steigerte sich nur noch, als die Vorgänge bei der Abstimmung selbst bekannt wurden und als das Ergebnis der Abstimmung zeigte, in welch unverantwortlicher Art und Weise die Bevölkerung des Abstimmungs­gebietes betrogen worden war. In Wien und in allen größeren Orten Österreichs fanden  zahlreiche Protestversammlungen statt, die sich gegen den Ödenburger Gewaltstreich wendeten und von der österreichischen Regierung verlangten, daß sie dieser Abstimmung und dem Venediger Protokolle unter allen Umständen die Anerkennung versage. Eine Wiener Entschließung hatte folgenden Wortlaut:
„Die am 18. Dezember 1921 in der Volkshalle des Neuen Wiener Rathauses massenhaft versammelten Ödenburger, Burgenländer und Wiener verwahren sich feierlichst gegen die in den letzten Tagen in Ödenburg unter Mitwirkung oder Duldung der interalliierten Generalskommission aufgeführte Komödie, die dem Selbstbestimmungsrechte der Völker Hohn spricht. Die Ödenburger interalliierte Generalskommission hat die Abstimmung für den 14. Dezember angesetzt, trotzdem noch am 12. De­zember das Abstimmungsgebiet voll von ungarischem Militär war, trotzdem die Abstimmungslisten, die bis zu 50% gefälscht waren, auch nicht zum allergeringsten Teile richtiggestellt waren, trotzdem Tausende von Freischärlern und Banditen den unerhörtesten Terror ausübten und noch immer ausüben. Eine Abstimmung unter derartigen Umständen ist eine unwürdige Komödie, ist ein Betrug, den Deutsch­österreich und das Burgenland nie und nimmer an­erkennen werden. Das Venediger Protokoll ist durch diese Komödie zerrissen und hat weder für Deutschösterreich, noch für das Burgenland Rechtsverbindlichkeit. Es gibt für Deutschösterreich und für das Burgenland nur den Friedensvertrag von Saint Germain, kraft dessen das ganze Burgenland mit Ödenburg Anspruch auf die Ver­einigung mit Deutschösterreich hat. Schließlich dankt die Versammlung auf das herzlichste allen Volksgenossen im Abstimmungs­gebiete, die dem Burgenlande und Deutschösterreich die Treue bewahrt haben und bittet sie, auszuharren, denn auch für sie wird in nicht allzuferner Zeit der Tag der Erlösung, der Tag der Befreiung, der Tag des Zusammen­schlusses mit dem Burgenlande, und Deutschösterreich kommen. Denn Volk will zu Volk und Recht muß Recht bleiben.“ 4)
Ähnlich lauteten auch die vielen anderen Entschließungen, die überall in Protestkundgebungen beschlossen und der Regierung eingesendet wurden. Die Regierung hielt denn auch an dem bisher eingenommenen Standpunkte fest und protestierte, der Stimmung der gesamten Bevölkerung Rechnung tragend, sofort bei der Botschafterkonferenz gegen die Verletzungen des Venediger Protokolles und brachte ihr zur Kenntnis, daß sie die ohne die Beteiligung Österreichs erfolgte Farce nicht anzuerkennen in der Lage sei. Gleichzeitig wurde den in Betracht kommenden Mächten eine ausführliche Denk­schrift überreicht, welche das ganze Material enthielt, das die Abstimmungskommissäre gesammelt hatten, und die zum Schlüsse an den Gerechtigkeitssinn der Botschafterkonferenz und  der Mächte appellierte. Die gesamte öffentliche Meinung in Österreich war der Überzeugung, daß angesichts der so offensichtlichen und ungeheuer­lichen Vergewaltigung, die die Ödenburger Abstimmung darstellte, die Botschafterkonferenz eine neuerliche Abstimmung anordnen werde. Alle Erwartungen Österreichs aber, die sich auf das natür­liche und feingestimmte Rechtsgefühl seiner Bevölkerung gründeten und die nur ganz natürlicherweise voraussetzten, daß auch bei den Mächten der Botschafterkonferenz das Recht selbstverständlich den ihm gebührenden Schutz finden werde, wurden bald neuerdings schwer enttäuscht. Am 23. Dezember anerkannte die Botschafterkonferenz das Abstimmungsergebnis; Österreich mußte diesen Beschluss zur Kenntnis nehmen, so wie es zuvor schon den Raub des Sudetenlandes, Südtirols und der Untersteiermark durch betrügerische Nachbarstaaten und rachsüchtige Alliierte (im Falle Italiens traf beides zu), die damals nun mal die Weltpolitik bestimmten.
Mit Erbitterung nahm die deutsche Bevölkerung Ödenburgs die Zahlen der Abstimmung als Ergebnis eines ungeheuerlichen Betruges und schamlosen Terrors zur Kenntnis. Das Ganze war ein abgekartetes Spiel, dessen Opfer die ehrliche deutsche Bevölkerung von Ödenburg und Umgebung war, deren Standhaftigkeit und nationale Gesinnung 8227 Stimmen für die Wiedervereinigung mit Österreich in die Urnen brachte, trotz Terror und Verfolgung, die einen Abstimmungssieg verhinderten. Ihr gebührt Lob und Ehre nicht nur seitens Österreichs, sondern der gesamten deut­schen Nation, zu der sie sich mit dem Stimmzettel bekannte. In einer etwa ein halbes Jahr später abge­haltenen Parlamentswahl gaben die Ödenburger ihre Stimmen, obwohl traditionell stets bürgerlich gesinnt, zum Zeichen des Protestes gegen bürgerliche Volksverräter einem oppositio­nellen Sozialdemokraten (der auch die Wahl gewann), denn die Wahl eines nationalen Minderheitenvertreters war immer noch nicht möglich.

Epilog:

Fortsetzung der Magyarisierung im Horthy-Ungarn und während des deutsch-ungarischen Bündnisses (1938-45)
Es bedarf wohl keiner besonderen Hervorhebung, daß keine der von den Ungarn im Zuge der Abstimmungs­propaganda gegebenen Zusagen eingehalten wurde. Weder bekamen die Ödenburger die versprochenen deut­schen Schulen, noch wurden ihnen die zugesagten Zugeständnisse hinsichtlich einer deutschen Amtssprache usw. eingelöst. Im Gegenteil – der Magyarisierungsdruck wurde verstärkt und trotz der ungünstigen Verkehrs­lage des Ödenburger Gebietes dessen weitere Industria­lisierung betrieben mit dem Ziel, ungarische Fabriksarbeiter aus dem Landesinneren anzusiedeln, um die ungarische Minderheit in Ödenburg zu stärken. Dem gleichen Ziele diente die Verlegung und Verstärkung zahlreicher Truppenkörper (Infanterie, Artillerie und Husaren), um durch die Offiziere und Unteroffiziere und deren Familien Ungarn nach Ödenburg zu bringen und durch die zahlreichen Soldaten aus Innerungarn einen ungarischen Gesamteindruck vorzu­täuschen. Auch die Kirche wirkte hier mit und errichtete zahlreiche Internate, um Ödenburg als ungarische Schulstadt auszubauen und aus dem Hinter­land Mittelschüler herzubringen, die die Voraussetzung für den Bestand zahlreicher Mittelschulen und die Anwesenheit vieler ungarischer Lehrkörper waren. Das Ödenburger Deutschtum, als dessen solider Kern die sogenannten Wirtschaftsbürger galten – Weinbauern und Landwirte, die zum Teil auch als Zweitberuf ein Handwerk oder Ladengeschäft be­trieben, oder auch als Unselbständige im Baugewerbe oder Fabriken tätig waren -, war im volkspolitischen Kampf vor allem durch seine Wirtschaftskraft stand­fest. Wer diesen prächtigen Menschenschlag in seiner Heimat, auf seiner Väterscholle erlebt hat, kann über seinen Fleiß, seine Sparsamkeit, seine Genügsamkeit in der Lebensführung und den festen Zusammenhalt der Familien und Sippen, über seine Intelligenz und kultu­relle Aufgeschlossenheit nur des Lobes voll sein. Auch der Kinderreichtum war eine zuverlässige Grundlage für die Beständigkeit der Volkszahl. Eine besondere Stütze des Deutschtums in Ödenburg war in der Zwischenkriegszeit der Fremdenverkehr. Ödenburg war damals ein beliebtes Ausflugsziel der Wiener, die mit Autobussen in etwa eineinhalb bis zwei Stunden nach Ödenburg gelangen konnten und dort in den zahlreichen und gemütlichen Heurigenschänken den ausgezeichneten Ödenburger Blaufränkisch oder Muskateller (Weyrer Wein) genossen. Diese stän­dige Verbindung mit den gemüts­mäßig sehr ähnlichen Volksgenossen aus der nahen österreichischen Hauptstadt verhinderte bei den Ödenburgern das Entstehen eines Gefühls des Verlassenseins, ganz abgesehen davon, daß dieser Besucherstrom auch den Absatz des Haupterzeugnisses, des Weines, wesent­lich erleichterte.
So nahte das Jahr 1938 heran, in dem Ungarn eine unmittelbare Grenze mit dem Deutschen Reich erhielt. Die zwischenstaatlichen Beziehungen waren schon vorher stark verbessert, da Ungarn sich vom Einfluß Deutschlands eine Berichtigung seiner Grenzen gegenüber den Staaten der Kleinen Entente erhoffte – nicht zu Unrecht, wie sich später zeigte. Es gab jedoch eine Ausnahme: Ödenburg. Die Stadt war so wie vorher in Österreich, nunmehr nach der deutschen Wiedervereinigung eine Enklave im deut­schen Reichsgebiet, belastet mit der Erinnerung an den bekannten Terror und Abstimmungsbetrug und ver­schärft durch die Tatsache, daß Ungarn die deutsch­-ungarischen Abmachungen von 1940 zum Schutz der deutschen Minderheit gerade in Ödenburg in keinem einzigen Punkte einhielt. In Ödenburg hatte die zahlenmäßig starke deutsche Bevölkerung auch nach 1938 keine deutsche Schule und keinen deutschen Gottesdienst. Der Magyarisierungsdruck hielt unvermindert an. Da dies den deutschen Behörden selbstverständlich genau bekannt war, bildete sich sogar bei dem aus dem Altreich stammenden Teil der Beamten der deutschen Grenz- und Vertretungs­behörden, die, im preußischen Staatsnationalismus er­zogen, wenig empfindlich für Volkstumsfragen und überdies meist durch die ungarische Folklore, den großzügigen Lebens­stil (auf Kreditbasis) mit Zigeunermusik usw. vor­eingenommen war, ein Gefühl der Abneigung aus; ihm entsprach ungarischerseits ein gleich starkes Gefühl, das auf dem schlechten Gewissen und natürlich auch – zumindest bis Stalingrad – auf der Furcht beruhte, für den Vertragsbruch zur Verantwortung gezogen zu werden. So war Ödenburg auch während der Zeit des Dritten Reiches der neuralgische Punkt in den  deutsch-ungarischen  Beziehungen. Die deutsche Minderheit schied sich zu jener Zeit in zwei Gruppen. Eine große Gruppe betrachtete sich als völkische Minderheit und widersetzte sich der Assimilierung durch die Ungarn. Sie schloß sich in Vereinen zusammen und bildete den „Volksbund der Deutschen in Ungarn“, der ihre kulturellen Interessen vertrat. Ihre Rechte, darunter das Recht auf deutsche Schulen und Gottesdienst waren im „Wiener Volks­gruppenabkommen“ vom 30. August 1940, einem Ver­trag zwischen der deutschen und der ungarischen Re­gierung, verankert. Eine kleinere Gruppe betrachtete sich als Glied der ungarischen Nation, die sich von den Ungarn nur durch die Muttersprache unterscheiden wollte. Sie war assimilationswillig und wurde daher von der ungarischen Regierung in jeder Weise unter­stützt. Es gab eine organisierte Treuebewegung“ bei der schon aus der Wahl des ungarischen Namen „Magyar Hüseg Mozgalom“, die Unterordnung unter dem ungarischen Chauvinismus zu erkennen war.
„Aus dem unter einer scheinbar glatten Oberfläche fort­dauerndem nationalen Kampf in Ödenburg verdient eine Episode – weil bezeichnend – erwähnt zu wer­den. Es war der Versuch der Ödenburger Ortsgruppe des Volksbundes, in Ödenburg eine deutsche Volks­schule als Privatschule zu errichten, was in ganz Ungarn nur in zwölf Orten gelang. Rechtlich gedeckt durch das schon erwähnte deutsch-ungarische Abkommen von 1940, galt es nun, die Geldmittel zum Ankauf des Schul­gebäudes und seiner Adaptierung aufzubringen. Hierbei trat die Vereinsleitung auch an die Ödenburger In­dustrie heran, im Falle meiner Firma an die in Bad Vöslau, also im Ausland befindliche Generaldirektion, die auch 10000 Pengö spendete. Nachdem solcherart das Eis gebrochen war, gaben dann auch fast alle anderen Ödenburger Industriebetriebe namhafte Spenden für die deutsche Volksschule. Sie wurde 1943  eingerichtet und später auch in Betrieb genommen. Das wurde von den madjarischen Chauvinisten als Provokation und Beginn einer „Germanisierung Ödenburgs“ betrachtet und unverzüglich ein Rachefeldzug gegen alle Beteilig­ten inszeniert, über den ich authentisch deshalb berich­ten kann, weil eines der Exempel auch an mir statuiert werden sollte; ich hatte nämlich den Scheck über jene 10000 Pengö unterschrieben und weitergeleitet. Die ungarischen Behörden wagten sich zwar an mich als Reichsbürger nicht heran, weil im Falle der Ausweisung der deutsche Gesandte unangenehme Fragen hätte stel­len können. Deshalb wurde in typisch madjarischer Weise versucht, das gewünschte Ergebnis dennoch hinten­herum durch Druck zu erreichen. Vorstandsmitglieder der Generaldirektion wurden bei ihrem nächsten Besuch in Ödenburg auf die Dienststelle der ungarischen Staats­polizei gebeten, wo man ihnen den Wunsch der unga­rischen Regierung eröffnete, mich abzuziehen, widrigen­falls man ihnen Repressalien in Aussicht stellte. Der wahre Grund für diesen sonderbaren „Wunsch“ wurde nicht angegeben, jedoch durch eine Indiskretion aus dem Rathaus bekannt. Das Verlangen wurde später hin­fällig, da Ungarn bekanntlich am 11. März 1944 durch die deutsche Wehrmacht besetzt wurde und damit die Möglichkeit der Durchführung der angedrohten Sanktio­nen entfiel. Die Episode zeigt aber mit schonungsloser Durchsich­tigkeit die tatsächliche Lage der Angehörigen der deut­schen Minderheit, die als ungarische Staatsbürger prak­tisch schutzlos der Willkür der madjarischen Behörden preisgegeben waren und nicht einmal während der Zeit von 1938-1945, in der Ungarn mit dem Deutschen Reich verbündet war, die zu ihrem Schutze vertraglich vereinbarten Rechte, beispielsweise zur Errichtung deut­scher Schulen, betätigen konnten, ohne sich den übelsten Repressalien auszusetzen. Es kann bei dieser chauvinistischen Geisteshaltung auch nicht überraschen und muß festgehalten werden, daß selbst zur Zeit des deutsch-ungarischen Bündnisses der ungarische Revisionismus sogar für die Rückgabe des Burgenlandes durch das Deutsche Reich ungeniert weitertrommelte, wie zahlreiche Artikel in folgenden madjarischen Tageszeitungen bezeugen: „Soproni Hirlap“ und „Sopron Varmegye“ in Ödenburg, „Moson Varmegye“ in Wieselburg, „Vas Varmegye“ in Steinamanger, „Uj Magyrorszag“ und „Magyarorszag“ in Budapest, um nur die wichtigsten zu nennen.“ 5)
Die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn.
Die Vertreibungsabsichten der Ungarn gegen ihre Minderheiten (Deutsche und auch gegen Juden, Slowaken, Rumänen und Serben), haben eine längere Geschichte. Schon 1896 wurde propagiert, sie seien Herr im Lande, die zehn Millionen Nicht-Ungarn seien nur Fremde, ihre Gäste, die sie jederzeit hinauswerfen könnten. Jakob Bleyers Sonntagsblatt veröffentlichte in den Jahren nach 1923 wiederholt Berichte über ungarische Stimmen, die den Deutschen die Vertreibung androhten, wenn sie es wagten, ihre in der Bethlenschen Verordnung von 1868 gesicherten Rechte zu fordern. Diese Hetze wurde nicht nur von den zahlreichen Literaten und radikalen Politikern betrieben, sondern fand ihren Widerhall auch im Schoße der Regierung. So geht aus dem Protokoll des ungarischen Kronrates vom 18. März 1933 hervor, daß Ministerpräsident Gömbös als Vor­bedingung einer politischen Zusammenarbeit mit Deutschland den Verzicht Hitlers auf solche Maß­nahmen genannt hat, welche der Verwirklichung der ungarischen Politik (gemeint war: Magyarisierungspolitik, also Verzicht auf jeden Schutz der deutschen Minderheit!) im Wege standen. Als Hitler in einer Rede am 6. Oktober 1939 davon sprach, er wolle die im Osten und Süd­osten lebenden deutschen Volkssplitter ins Reich zurück­holen – wobei er die im Baltikum und Bessarabien lebenden Deutschen meinte -, ließ Horthy jede Vorsicht außer acht und empfahl Hitler in einem von Freundschaft überschäumenden Brief vom 3. November 1939 die „Umsiedlung“ der Deutschen aus Ungarn. Im Glau­bensbekenntnis der ungarischen Staatsjugend, der „Levente“, das in dem Buch „Nincs Kegyelem“ („Es gibt keine Gnade“) 1939 veröffentlicht wurde, wurde die Vertreibung oder Ausrottung aller Nicht-Ungarn im Karpatenraum als Hauptaufgabe der ungarischen Jugend bezeichnet. Im gleichen Jahr versuchte der Außenminister Csaky die deutsche Reichsregierung zu bewegen, die Deutschen der Umgebung von Ödenburg gegen die ungarische Bevölkerung von Engerau, einer Vorstadt von Preßburg, auszutauschen. Hierbei handelte es sich um die Bestrebung der ungarischen Regierung, entlang der (deutschen) Grenze eine so­genannte „Horthy-Linie“ zustandezubringen, wo nur Ungarn Bodenbesitz haben sollten.
Die Zeiger der Schicksalsuhr rückten unaufhaltsam vor. Die Russen eroberten Rumänien, überschritten die Karpaten und sammelten sich an der rumänisch-ungarischen Grenze zum Vorstoß in die ungarische Tiefebene, zu dem sie am 5. Oktober 1944 antraten. Sie schlossen am 24. Dezember 1944 Budapest ein und drangen nach der Kapitulation der Stadt Mitte Februar weiter gegen Westen vor. Am 29. März 1945 erreichten sie Güns und am 1. April Ödenburg. Schon Monate vorher fuhren die Trecks der deut­schen Bauern aus der Backa, dem Banat usw. durch Ödenburg und das Burgenland in die deutschen Auf­fanggebiete; diesem Beispiel folgten die westungarischen Deutschen nicht, weil sie einerseits der bedauernswerte Zustand der Flüchtlinge hierzu nicht ermutigte – die Kleinkinder starben in großer Zahl an Lungenentzün­dung und das Ödenburger deutsche Spital war mit kranken Kindern der Flüchtlinge, die zurückgelassen werden mußten, überfüllt – und sie sich andererseits so nahe der deutschen Grenze nicht so schutzlos fühlten wie die Deutschen in den Streusiedlungen.
Nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 verstärkten sich die schon unter Horthy im  Schoße der ungarischen Regierung erörterten Bestrebungen zur Vertreibung der Deutschen. Noch heute wird ungarischerseits verschiedentlich versucht die Vertreibung als Werk der Russen, eventuell auf Grund einer Initiative der ungarischen Kommunisten darzu­stellen. Welche waren aber die Parteien in der ungarischen Regierung, die für das Verbrechen der Vertreibung verantwortlich waren ? Im Dezember 1944 bildete sich in Szeged die „Ungarische nationale Unabhängigkeits­front“ ; sie bestand zu gleichen Teilen aus den Vertretern der Kleinen Landwirte, Kommunisten, Sozial­demokraten, der Nationalen Bauernpartei und den Ge­werkschaften. Von dieser Front wurde die Regierung des Generals Bela Miklos-Dalnoki ernannt, die am 31. Dezember 1944 dem Deutschen Reich den Krieg erklärte. Daß die Deutschenvertreibung keineswegs eine Klassenkampfmaßnahme der ungarischen Kommunisten war, sondern als eine chauvinistische Aktion zur Vernichtung der gesamten deutschen Minder­heit geplant war, und zwar ohne Unterschied ihrer parteipolitischen Einstellung oder Klassenzugehörigkeit, geht nicht nur aus den bereits zitierten und zahlreichen anderen offi­ziellen und offiziösen Erklärungen maßgebender ungarischer Politiker hervor, sondern ergibt sich un­widerlegbar aus den Texten der einschlägigen Gesetze bzw. Verordnungen. Im nachstehenden sind die in Frage kommenden Bestimmungen im Wortlaut zitiert.
In der Verordnung 600/1945 vom 28. 3. 1945 „Zur Boden­reform“wird in § 4 der Personenkreis umrissen, dessen Bodenbesitz unbeschränkt beschlagnahmt werden soll. Er umfaßt Ungarn und Deutsche. Die Deutschen fallen unter fol­gende Kategorien: a)  Mitglieder des Volksbundes, b)  Landesverräter, Kriegsverbrecher und Volksfeinde.
In die Gruppe b wurden nach § 5 dieser Verordnung folgende Gruppen eingereiht: 1.  … jene, die die politischen, wirtschaftlichen und militärischen Interessen der deutschen Faschisten zum Schaden des ungarischen Volkes unterstützen halfen. (Also ein Gummiparagraph, in dem man, wenn man wollte, jeden einordnen konnte.) 2.  … wer freiwillig in eine deutsche faschistische militärische oder politische Formation eingetreten ist. 3.  … seinen deutsch klingenden Familiennamen wieder angenommen hat (!).
Die ungarische Regierung richtete am 16. Mai 1945 an Marschall Woroschilow die Forderung nach Vertreibung der­jenigen Deutschen, die 1941 (!) bei der Volks­zählung sich zur deutschen Nationalität bekannten. Es waren mehrheitlich durchaus nichtkommuni­stische Parteien und Regierungen, die die Vertreibung verlangten und durchführten. Zunächst wurden Zehntausende Deutsche in Internierungslager gepfercht. Am 4. November 1945 fanden Wahlen in die Nationalversammlung statt, die nach dem Mehrheitswahlrecht folgende Mandats­verteilung ergaben: Kleine Landwirte 245 Sitze, Sozialdemokraten 69 Sitze, Kommunisten 70 Sitze, Nationale Bauernpartei 23 Sitze, Bürgerliche Demokraten 2 Sitze. Der Prozentsatz der Kommunisten lag unter zwanzig Prozent! Diese Nationalversammlung ernannte eine Regierung unter Führung der Kleinen Landwirte mit Zoltan Tildy als Ministerpräsident. In der Aussiedlungsverordnung Nr. 12330/1945 vom 22. Dezember 1945 in § 1 der von der Umsiedlungsaktion zu erfassende Personenkreis – umfassender – wie folgt definiert: „Nach Deutschland umzusiedeln ist derjenige ungarische Staatsbürger verpflichtet, der sich bei der letzten Volkszählung (1941) zur deutschen Volkszugehörigkeit oder Muttersprache bekannt hat oder seinen madjarisierten Namen wieder in einen deutsch klingenden ändern ließ, ferner diejenigen, die Mitglied des Volksbundes oder einer bewaffneten deutschen Formation waren.“ Hier ging der ungarische Chauvinismus aufs Ganze, denn das Bekenntnis bei der Volkszählung erfaßte nun die Masse der Ungarndeutschen. Eine Erweiterung ist auch die Bestimmung, daß die Zugehörigkeit zur Waffen-SS nicht auf die freiwillig beigetretenen beschränkt blieb, sondern auf alle Waffen-SS-Angehörigen ausgedehnt wurde, was deshalb erfolgte, weil auf Grund des deutsch-ungarischen Abkommens vom 14. April 1944 ab Juli 1944 die Rekrutierung zur Waffen-SSzwangsweise erfolgte, und zwar nicht auf Grund eines persönlichen Bekenntnisses zum Deutschtum, sondern auf Grund objektiver Merk­male, wie auf Grund des Namens festzustellender deutscher Abstammung, der tatsächlichen Familien­sprache usw. Auf diese Weise konnte man nämlich den Kreis der zu Vertreibenden von den Bekenntnisdeutschen auf die Assimilierungswilligen ausdehnen, die „Treuen“ also, die von den ungarischen Chauvinisten, die in allen Parteien nach 1945 ebenso wie vor 1945 den Ton angaben, immerhin doch als„rassefremd“angesehen wurden. Nach der Durchführungsverordnung 70000/46 vom 4. Jänner 1946 durften die zur Deportation bestimmten pro Kopf mit­nehmen: Ihr ungarisches Bargeld und ihren Schmuck, 7 kg Mehl, 1 kg Fett, 2 kg Fleischwaren, 2 kg Hülsen­früchte, 8 kg Kartoffel, insgesamt aber nicht mehr als 20 kg Lebensmittel; ferner 80 kg Kleider, Bettzeug oder Handwerkzeug. Es muß auch erwähnt werden, daß die Aussiedlungsverordnung gewisse Ausnahmen als sogenannte „Kannbestimmungen“ zuließ. Von diesen konnten jedoch im Regelfalle die wenigsten Gebrauch machen, da die Aussiedlungskommissionen die An­ordnungen ausnahmslos kurzfristig erließen, um es den zur Vertreibung bestimmten unmöglich zu machen, Getreide und Vieh sowie landwirtschaftliche Maschinen und Möbel an zurückbleibende Verwandte oder Ungarn zu verkaufen oder zu verschenken; daher war es den Begünstigten kaum möglich, die zulässige Berufung einzubringen und auch abzuwarten.
Am 20. Dezember 1945 rief der Kontrollrat der Alliierten die Leitung des Landes auf, ihre Vertreter nach Frankfurt, bzw. Berlin zu schicken, um die Fragen bezüglich der Vertreibung zu klären. Danach kam es zur entscheidenden Sitzung der Regierung am 22. Dezember. An der von Ministerpräsidenten Zoltan Tildy geleiteten Sitzung des Ministerrates wurde die vom Innenminister Imre Nagy eingereichte Verordnung von der Regierung bei zwei Gegenstimmen angenommen. Dieser Erlass hielt die Kollektivschuld der hiesigen deutschen Minderheit fest. Während der Diskussion fasste der Minister für Wiederaufbau, Jozsef Antall sen. seine Meinung folgendermaßen zusammen: „Aus nationspolitischer Sicht steht es außer Frage, dass es im Interesse Ungarns liegt, dass die Deutschen in möglichst hoher Zahl das Land verlassen. Es kommt nie wieder so eine Chance, die Deutschen loszuwerden.“ Im Frühjahr 1946 begann die Massenvertreibung. Am 30. August 1946 wurde in einer Erklärung bekannt gegeben: „Das Potsdamer Abkommen hat es der ungarischen Re­gierung ermöglicht, die deutsche Bevölkerung nach Deutsch­land auszusiedeln. Die ungarische Regierung will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“ Einen Monat später, am 30. September 1946, gab der Führer der Nationalen Bauernpartei und Vorsitzender der Bodenverteilungskommission in einer Großkund­gebung seiner Partei offen zu,„…daß die magyarischen Schriftsteller und selbstbewußten In­telligenzler bereits etliche Jahre vor dem Kriege die Be­freiung des Madjarentums vom tausendjährigen deutschen Einfluß beschlossen haben; und damit das geschehen kann, fordern wir die Aussiedlung des auf unserem Nacken angesiedelten Schwabentums“.(„Szabad Szo“ vom 1. Oktober 1946).
Daß die Vertreibung einen ausschließ­lich chauvinistischen Charakter hatte, geht auch aus der geographischen Lenkung hervor. Zunächst wurde der deutsche Siedlungsring um Budapest herum erfaßt, gleich darauf die deutsche Bevölkerung in den Komitaten Ödenburg und Wieselburg bzw. Eisenburg. Dann erst die Deutschen in den Streusiedlungen die zum Teil nur wenig betroffen war. Der Abtransport der Vetriebenen wurde in Eisenbahn­zügen durchgeführt, die laut Verordnung je Zug aus 40 Waggons mit maximal 30 Personen je Waggon be­stehen sollten. Das ergibt also 1200 Personen je Zug. Die Deutschen des Ödenburger Landes wurden laut Schuschteritsch in zwölf Zügen vom 22. April bis 16. Mai 1946 nach Deutschland (Baden-Württemberg) deportiert. Die ungarische Regierung verlangte von den Alliierten, die Deutschen möglichst weit der Grenze zu deportieren und so wurden sie erst gar nicht in Österreich verteilt, sondern in Deutschland. Die Vertreibung im übrigen Ungarn lief noch bis Ende 1946 weiter. Zu diesem Zeitpunkt verweigerten die Amerikaner endgültig die Übernahme weiterer Deportationen in ihrer Zone. (Sie hatten sie schon in der Zeit vom 1. Juni bis 28. August 1946 vorübergehend unterbrochen.) Bis zum Jahresende 1946 hatten die Amerikaner insgesamt 177800 Personen übernommen, davon allerdings aus Trianon-Ungarn nur etwa 150000, der Rest stammte aus dem nunmehr jugoslawischen Gebiet, das nach 1941 vorübergehend an Ungarn gefallen war. Darauf­hin verlangte die ungarische Regierung von den Russen unter Hinweis auf die Weigerung der Amerikaner, die Übernahme der weiteren Transporte in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands. Auch dies ist ein Beweis dafür, daß die ungarische Regierung nicht von den Russen gezwungen wurde, die Deutschen zu vertreiben, sondern die Initiative zu jedem Zeitpunkt bei den Ungarn lag. Doch erst im August 1947 begann dann die zweite Vertreibungswelle in die Sowjetzone. Zu diesem Zeitpunkt war der Einfluß der KP in der Re­gierung bereits wesentlich erstarkt. Die Vertreibung trug nicht mehr allein den Charakter einer chauvinistischen Maßnahme, sondern war auch ein Mittel der kommu­nistischen Enteignungspolitik geworden. Jetzt wur­den auch, und vor allem in großem Umfang, wohl­habende Bauern, die bisher als Mitglieder der  „Treuebewegung“ verschont waren, erfaßt und deportiert. Auch die Durchführung war brutal und mit den Zuständen bei der Vertreibung der Deutschen durch die Tschechen, Polen, Russen und Jugoslawen vergleichbar, was zu Protesten der nichtkommunistischen Parteien führte. Auch Kardinal Mindszenty trat wiederholt in Briefen gegen die Deportierungen auf, allerdings in Wendungen, die vor allem die Deportation der „Treuen“ ver­urteilte. In einem Brief an Alfred M. de Zayas vom 15. Mai 1977 berichtete der ungarische Journalist Dr. Aurel Varannai: „Im Jahre 1945 fingen die Deportationen der Ungarn-Deutschen an. Damals war ich Korrespondent der Reuters-Agentur und besuchte die Internierungslager in West-Ungarn. Obwohl ich selber ein Opfer des Nationalsozialismus war, fand ich die unmenschlichen Zustände in diesen Lagern bestürzend. Im Juli 1945 veröffentlichte ich in der ungarischen Zeitung ’Viltig’ einen Protest, der von zehn hervorragenden ungarischen Dichtern, Journalisten und Politikern unterzeichnet wurde. Wir betonten, daß wir alle wegen unserer jüdischen Herkunft oder politischen Einstellung Opfer des Nazismus waren. Dennoch mußten wir gegen die unmenschlichen Zustände protestieren – gegen die überfüllten Lager, gegen die ungenügende Versorgung, gegen die Mißhandlung der Internierten. Der Protest wurde unterzeichnet u. a. von Max Fenyo, einem bekannten Autor und Direktor der Vereinigung der ungarischen Industrie, Bela Zsolt, ebenfalls Autor, Baron Miklos Wesselenyi, Rudolf Andorka, einem ehemaligen Botschafter, Geza Supka, Herausgeber, Aurel Varannai, Generalsekretär der Gesellschaft für ungarischen Handel. Unser Protest war eine kühne Geste in jenen Zeiten. Er sollte in Verbindung mit der Historie der Aussiedlung der Deutschen aus Osteuropa erwähnt werden.“ 6)
Insgesamt betrachtet kam es bei der Vertreibung der Deutschen aus Ungarn bei Weitem nicht zu den Exzessen und Opferzahlen, wie bei der Vertreibung der Deutschen aus den slawischen Vertreiberstaaten. Das deutsche Statistische Bundesamt ermittelte eine Opferzahl von 57000. Hierbei handelt es sich fast zur Gänze um diejenigen nach Russland verschleppten Deutschen, die nicht zurückkehrten. Als Ergebnis der Vertreibungen ergibt sich nach der Dokumentation des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Band II, „Das Schicksal der Deutschen in Ungarn“, Seite 71/72, eine Halbierung der deutschen Minderheiten in Ungarn gegenüber dem Stand laut Volkszählung 1941 wie folgt: Gesamtverluste der deutschen Volksgruppe 250000; deutsche Volksgruppe laut ungarischer Volkszählung 1941 490449, in Ungarn verblieben daher 240000. Es ergibt sich in den westungarischen Komitaten folgendes Gesamtbild: 54100 Volksdeutsche im Jahr 1941, davon 41988 im Jahr 1946/47 vertrieben; im Jahr 1960 noch 5079  in diesen Komitaten anwesend. Aus diesem statistischen Zahlenmaterial geht ein­deutig hervor, daß in Westungarn am radikalsten die bodenständige deutsche Bevölkerung vertrieben wurde. Nur ein Zehntel der ursprünglich dort siedeln­den Deutschen entging der Vertreibung.
Und die Burgenländer Österreichs entgingen den ungarischen Vertreibungsabsichten nur deshalb, weil ihre Heimat 1921 heim zu Österreich kam.

Deutsche Siedlungsgebiete nach Ergebnis einer ungarischen Volkszählung

1) Viktor Miltschinsky: Das Verbrechen von Ödenburg. Seite 94-95
2) Viktor Miltschinsky: Das Verbrechen von Ödenburg. Seite 55. „Verfügungen über die Durch­führung der Abstimmung“, Punkt VIII der Vorschrift.
3) Viktor Miltschinsky: Das Verbrechen von Ödenburg. Seite 99-100
4) Viktor Miltschinsky: Das Verbrechen von Ödenburg. Seite 109
5) Ludwig Pfleger: Ödenburg, das verlorene Herz des Burgenlandes. Seite 84-86
6) Alfred M. de Zayas: Die Angloamerikaner und die Vertreibung der Deutschen. Seite 143 (Fussnote)
Empfohlene Literatur:
 Viktor Miltschinsky: Das Verbrechen von Ödenburg. Wien 1922. Der Autor war einer der zwei österreichischen Abstimmungskommissare.
Ludwig Pfleger: Ödenburg, das verlorene Herz des Burgenlandes. Feststellungen u. Folgerungen.  Eckartschriften Nr. 39. Österreichische Landsmannschaft 1971
Wilhelm Wohlauf: Deutsch-Westungarn nach dem Friedensvertrag. Verglichen mit dem gesamten deutschen Sprachgebiet Westungarns auf Grund der ungarischen Volkszählung 1910. Wien, 1919.
Gerald Schlag: Die Kämpfe um das Burgenland 1921. Wien 1983
Andreas Schindler: 50 Jahre Treue zu Ödenburg. Bad Wimpfen 1996
Eugen Schusteritsch: Ödenburg und Umgebung. Bad Wimpfen 1964
Fritz Zimmermann: Die vormadjarische Besiedlung des burgenländischen Raumes. Eisenstadt 1954
Elisabeth Kleinl: Die Berichterstattung über den Anschluß des Burgenlandes an Österreich von 1919 bis 1921 dargestellt am Beispiel der Oberwarther Sonntagszeitung und der Ödenburger Zeitung.  Wien 1993
Theodor Schieder, (bearbeitet) für das Bundesministerium für Vertriebene: Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa. 2. Band: Das Schicksal der Deutschen aus Ungarn. Bonn 1956
Norbert Spannenberger: Der Volksbund der Deutschen in Ungarn 1938-1945 unter Horthy und Hitler. München 1999
Alfred M. de Zayas: Die Angloamerikaner und die Vertreibung der Deutschen. München 1981
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12 Antworten zu Das Verbrechen von Ödenburg

  1. Heimatrecht schreibt:

    Am 3. Oktober 2010 kam es in Oberwart zu einer provokanten Kundgebung von 40 paramilitärisch uniformierten ungarischen Figuren, vermutlich Mitglieder der ungarischen „Jobbik“. Der Aufmarsch der ungarischen Rechten galt dem Gedenken an die Ausrufung der sogenannten „Republik Leitha-Banat“.
    Der geschichtliche Hintergrund: Ungarische Freischärler, die das Burgenland überfielen, besetzt hielten und die deutsche Bevölkerung terrorisierten, riefen am 4. Oktober 1921 diesen kurzlebigen „Staat“ aus. Weil Oberwart damals tatsächlich eine ungarische Sprachmehrheit hatte, wenn man die Volkszählung 1910 zugrunde legt. Die Betonung liegt dabei auf „Sprachmehrheit“, denn die ungarisch-Sprechenden dürften in ihrer Mehrheit die Zigeuner Oberwarts gewesen sein, die nun zur Begründung für ungarische Gebietsforderungen im fast vollständig deutsch besiedelten Burgenland herhalten mußten.

    Es wird bei uns viel von Zusammenarbeit von Nationalisten und Patrioten über Grenzen hinweg geredet und gefordert, um die Bedrohungen der europäischen Völker durch die Masseneinwanderungsinvasion aus Asien und Afrika gemeinsam abzuwehren.
    Im Schatten dieser Bemühungen hat man es mit allerlei Vorkommnissen zu tun, die diese Bemühungen stören. So zum Beispiel die ungebrochen aggressive Raubsicherungspolitik der slawischen Vertreiberstaaten gegen die deutschen Heimatvertriebenen und dem ostdeutschen Volksboden, die auch von den „Kameraden“ in diesen Völkern mitgetragen wird und die Tatsache, daß es auch eine ganz massive Einwanderungswelle aus Osteuropa gibt – die dem Islam von Anzahl her noch weit übertrifft – ,die der Erhaltung der Identität und des Heimatrechtes unseres deutschen Volkes entgegensteht.

    Und dann gibt es eben auch noch Provokationen wie die in Oberwart, die auf dem Boden nach wie vor bestehender ungarischer Gebietsforderungen gründen, die sich übrigens fast nur gegen seit jeher nicht-ungarisch besiedelten Boden richten. Das sieht jeder sofort, der mal die Karten von „Groß-Ungarn“ betrachtet, die in Publikationen von Jobbik und ähnlichen Organisationen so häufig zu sehen sind.
    Und was ist denn nun eigentlich ein Nationalist ? Entweder er bekennt sich zum Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, oder er ist eben kein Nationalist sondern ein Imperialist, Chauvinist oder wie immer man das nun nennen mag. Was die Ungarn vom Prinzip des Selbstbestimmungsrechtes der Völker halten, dazu enthält der obige Artikel ja ausreichende Informationen.

    Nun haben wir in Österreich ja die FPÖ, die selbsternannte „Heimatpartei“. Die sollte den Ungarn klarmachen, daß im Sinne von Zusammenarbeit und Freundschaft solche Provokationen unerwünscht sind, weil sie speziell die Burgenländer vor dem Kopf stoßen. Aber in den Presseaussendungen der FPÖ zu jener Zeit wird der Vorfall schlicht ignoriert, auch in den Presseaussendungen der burgenländischen FPÖ.
    Man findet in der Landes-FPÖ übrigens auch rein gar nichts, was auf ein Gedenken zum neunzigsten Jahrestages des Ödenburger Abstimmungsbetruges hinweist, der dem Burgenland ja damals immerhin seine größte Stadt kostete.
    So steht diese „Heimatpartei“ also nun zu unserem eigenen Volk und zu unserer Geschichte. Und das ist nicht das einzige Negativ-Beispiel.

    Wenn man sich über diesen Vorfall informieren will sieht man sich vor die Tatsache gestellt, das fast nur linke Seiten darüber schreiben. Das tun die natürlich nicht im Interesse der geschichtlichen Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern nur um „gegen Rechts“ zu hetzen.
    Aber so erfährt man dann auch, daß die Kundgebung in Oberwart von der in Wien lebenden ungarischen Anwältin Dr. Eva Maria Barki angemeldet wurde. Barki hat schon mal auf einer Veranstaltung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Österreichs ein Referat gehalten in dem sie sich bitter über Trianon und das so traurige Schicksal der Ungarn beklagte und versuchte, zwischen Sudetendeutschen und Ungarn geschichtliche Parallelen herzustellen (Ödenburg sowie die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn wurden nicht erwähnt).
    Und eine andere Fassette der Überzeugung der Dr. Barki erkennt man nun eben in der Anmeldung dieser anti-österreichischen Kundgebung in Oberwart.

    http://www.stopptdierechten.at/2010/10/07/anfrage-betreffend-des-bewaffneten-aufmarsch-von-jobbik-in-oberwart/

    Klicke, um auf ab-bmi-oberwart.pdf zuzugreifen

  2. Pingback: Ödenburg – eine deutsche Stadt in Westungarn « Detlef Nolde

  3. Detlef Nolde schreibt:

    Sehr guter Beitrag!

  4. enrico schreibt:

    Schauen Sie sich diese neue Homepage an!
    http://www.kleinesburgenland.hu

  5. Heimatrecht schreibt:

    Eben lief in ORF III die „Dokumentation“ „1921 – Von Deutsch-Westungarn zum Burgenland“
    von einer Birgit Mosser-Schuöcker.

    Der verwendete Sprachgebrauch ist überhaupt seltsam und entspricht nicht dem geschichtlich dokumentierten deutschnationalen Selbstverständnis der damaligen Bevölkerung. DA ist wieder mal die heutige politische „Korrektheit“ im Spiel, welche fälschend eingreift.
    Aber eine absolute SAUEREI ist sie besonders was die Geschichtsdarstellung des ungarischen Abstimmungsbetruges in Ödenburg 1921 betrifft. Die Fälschung der Stimmlisten, der Ausschluß großer Teile der deutschen Bevölkerung Ödenburgs und der Landgemeinden und der TERROR der gegen die deutsche Bevölkerung im Abstimmungsgebiet ausgeübt wurde und das betrügerische Verhalten der alliierten Abstimmungskommission ist GERADE MAL IN EINEN HALBSATZ ERWÄHNT WORDEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    IHR ORF-ARSCHLÖCHER, WARUM DIESER GESCHICHTSBETRUG ??????????
    IST ES WIEDER DER ÜBLICHE SELBSTHASS ?

  6. Arif Dylgjeri schreibt:

    Na, ORF halt!

  7. Arif Dylgjeri schreibt:

    SPÖ orientiert, sollte eigentlich SPÖRF heissen!

  8. Der Ödenburger schreibt:

    Ein Augenöffner und unglaublich wichtiger Artikel!

    Gerade vor zwei Tagen haben wir in Ödenburg wieder den ungarischen „Trianon-Taumel“ über uns ergehen lassen müssen, mit Husaren-Umzug durch die Stadt und pathetischen Reden (Tenor: „Die bösen Westmächte zerschlagen nach 1918 ein schuldloses Ungarn und die ehemaligen Verbündeten, die undankbaren Österreicher, reißen sich noch ein großes Stück aus dem Fleisch der am Kreuze gemarterten Mutter Hungaria“…).

    In Ungarn kommt man an Informationen über den ungarischen Schwindel bei der Abstimmung 1921 einfach nicht heran. Gibt es diesen Artikel in Buchform?

    Euch weiterhin alles Gute für die Zukunft.
    Der Ödenburger

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