Das deutsche Volk in Österreich

 

Meine Heimat Österreich ist ein deutsches Land mit deutschen Menschen.
Eine kleine Sammlung von Bildern und Dokumenten  über die Zeit zu Ende des I. Weltkrieges beginnend, die das deutsch-nationale Bewußtsein der Österreicher und den Willen zur Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich dokumentiert.
Die Abgeordneten der mehrheitlich deutschen Wahlbezirke des Abgeordnetenhauses der österreichischen Reichshälfte der Monarchie bei ihrer ersten Vollversammlung im Niederösterreichischen Landhaus am 21. Oktober 1918.

Die Abgeordneten der mehrheitlich deutschen Wahlbezirke des Abgeordnetenhauses der österreichischen Reichshälfte der Monarchie bei ihrer ersten Vollversammlung im Niederösterreichischen Landhaus am 21. Oktober 1918.

 

Eine riesige Begeisterung erfüllt die Menschen Deutsch-Österreichs anläßlich der Proklamierung der Republik und der Proklamierung des Anschlußes an das Deutsche Reich am 12. November 1918. Der Platz vor dem Parlament, die Ringstraße und der Volksgarten sind gefüllt mit Menschen. Eine Massenansammlung, vergleichbar mit der vom Volk getragenen Begeisterung bei anderen großen historischen Ereignissen.

Eine riesige Begeisterung erfüllt die Menschen Deutsch-Österreichs anläßlich der Proklamierung der Republik und der Proklamierung des Anschlußes an das Deutsche Reich am 12. November 1918.
Der Platz vor dem Parlament, die Ringstraße und der Volksgarten sind gefüllt mit Menschen.
Eine Massenansammlung, vergleichbar mit der vom Volk getragenen Begeisterung bei anderen großen historischen Ereignissen.

Zur Vorgeschichte des Begriffes „Deutsch-Österreich“:
In Wien war 1848 der „Zentralverein der Deutschen Böhmens, Mährens und Schlesiens zur Aufrechterhaltung ihrer Nationalität“ entstanden. Ludwig v. Löhner war der Gründer dieses Vereines. Es waren die Anfänge Sudetendeutscher Politik. Von 28-31.August 1848 trat in Teplitz-Schönau eine Delegiertenversammlung der Deutschen Vereine der Böhmischen Länder zusammen. Den Vorsitz führte der Bürgermeister von Bodenbach (Nordböhmen), Eduard Strache, später Abgeordneter im Frankfurter Parlament.
Die aus mehr als 100 Delegierten bestehende Versammlung sprach sich für den Anschluß Österreichs an den Deutschen Zollverein aus. Sie forderte in einer Entschließung statt der damals bereits unzweckmäßig gewordenen Provinzialverwaltung eine Selbstverwaltung, die auf die ethnische Verschiedenheit der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen hätte. Ludwig von Löhner hat diese Gedanken in einem Antrag im Österreichischen Reichstag formuliert. Die Grundgedanken Löhners lauteten: Die klare Berücksichtigung der nationalen Zusammensetzung der Bevölkerung, der Verschiedenheit ihrer Wohngebiete und Enklaven.     Allen Volksstämmen sei innerhalb ihrer Wohnsitze die volle Autonomie einzuräumen, da nur auf diese Weise das gleiche Recht aller verwirklicht und die Herrschaft des einen über den anderen beseitigt werden könnte. Österreich solle ein National-Bundesstaat oder Föderativstaat werden. Auf Grund der eindeutigen und klaren Sprachgrenzen seien an Stelle der historisch gewordenen Ländergrenzen fünf neue Kronländer oder „Nationsgebiete“ zu bilden innerhalb dieser die betreffende Sprache als ausschließliche Geschäfts- und Unterrichtssprache einzuführen wäre: 1. Deutsch-Österreich,  2. Tschechisch-Österreich,  3. Polnisch-Österreich, 4. Slavonisch-Österreich, 5. Italienisch-Österreich.
Der Begriff Deutsch-Österreich war somit keine Neuschöpfung von 1918. Es war schon im 19. Jh. eine umgangssprachlich weit verbreitete, wenn auch keine amtliche Bezeichnung. Sie stand für das mehrheitlich von Deutschen bewohnte Gebiet der österreichischen Hälfte der Monarchie.

Die Fraktionsbildung im österreichischen Reichsrat und die Vorgeschichte der Gründung Deutsch-Österreichs:
Österreich/Cisleithanien ermöglichte als institutionalisierter Nationalitätenstaat organisierte Artikulationen einzelner Nationalitäten. So waren im Abgeordnetenhaus des Reichsrats durch das Mehrheitswahlrecht in national einheitlichen Wahlkreisen die einzelnen Nationalitäten insofern repräsentiert, als es eine klare Scheidung in deutsche, italienische, polnische, ruthenische, rumänische, slowenische oder tschechische Wahlkreise und damit ebensolche Abgeordnete gab. Dies ermöglichte bzw. führte nahezu zwangsläufig zu ihrer jeweils nationalen Zusammenfassung für den parlamentarischen Betrieb etwa im „Polen-Klub“, im „Tschechen-Klub“, im „Slowenen-Klub“ und auch in klubübergreifenden nationalen Zusammenschlüssen wie der „Slavischen Union“ („Slovanska Jednota“) oder im „Nationalverband der deutschfreiheitlichen Abgeordneten“. Nationale Kriterien bestimmten schließlich auch das ursprünglich übernationale sozialdemokratische Lager. Nach der Wahl von 1907 konstituierte sich zwar derVerband der sozialdemokratischen Abgeordneten“ als einheitlicher Parlamentsklub, gliederte sich aber in die fünf nationalen Gruppen der deutschen, der tschechischen, der italienischen, der polnischen und der ruthenischen (ukrainischen) Sozialdemokraten. Nach der Wahl von 1911 gab es keine Fortsetzung dieser Gemeinsamkeit, sondern nunmehr drei national bestimmte sozialdemokratische Parlamentsklubs, den der deutschen Sozialdemokraten, dem auch drei italienische und ein ruthenischer Abgeordneter beigetreten waren, den Klub der „tschechoslawischen“ sowie den der polnischen sozialdemokratischen Abgeordneten. Ursächlich dafür zeichnete die Spaltung der österreichisch/cisleithanischen Sozialdemokratie durch die Gründung einer eigenen „Tschechischen sozialdemokratischen Arbeiterpartei“ in Österreich- vor der Wahl von 1911. Hinfort gab es ausdrücklich eine „deutsche Sozialdemokratie in Österreich“, eine „tschechische Sozialdemokratie“ und eine „polnische Sozialdemokratie“. Angesichts dieser Gegebenheiten wandelte sich das Abgeordnetenhaus immer mehr von einer Volksvertretung, die es verfassungstheoretisch sein sollte, bzw. von einem Parteienkonglomerat weltanschaulich-ideologischer Gruppen und Grüppchen zu einer Plattform der Nationalitäten, „zu formlos gegebenen Nationalversammlungen“ in den Worten Redlichs‘. Als eben dieser im Oktober 1918 als designierter k. k. Finanzminister den designierten österreichisch/cisleithanischen Ministerpräsidenten Lammasch im Parlament vorstellte, führte er ihn auch „zu den Polen und den Ruthenen“.
Grundgelegt durch die national ausgerichteten und parlamentarisch organisierten Abgeordnetengruppen, verbanden sich im Ersten Weltkrieg die slawischen Abgeordneten Österreich/Cisleithaniens immer stärker mit den erwähnten Bestrebungen zur Bildung von eigenen Nationalstaaten. So schlossen sich am 19. November 1916 tschechische Abgeordnete über Parteigrenzen hinweg zum „Tschechischen Verband“ (svaz) zusammen und forderten am 30. Mai 1917 in einer gegen den Dualismus gerichteten Erklärung die Umwandlung der Gesamtmonarchie in einen Nationalitätenbundesstaat und in diesem die Herstellung eines tschechischen Staates, gebildet aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Nachdem sich die Mitglieder des Tschechischen Verbandes beim „Drei-Königs-Treffen“ am 6. Jänner 1918 mit den tschechischen Mitgliedern der Landtage Böhmens, Mährens und Schlesiens zu einer Art Generallandtag dieser Länder vereinigt hatten, setzte sich bald die Ansicht durch, es sollte unter Einbeziehung der Slowaken Ungarns ein unabhängiger tschechoslowakischer Staat begründet werden. In ähnlicher Weise handelten auch südslawische Abgeordnete des österreichisch/cisleithanischen Reichsrats, des ungarischen Reichstags sowie der Landtage von insbesondere Krain und Kroatien-Slawonien, die sich in Agram/Zagreb in den ersten Oktobertagen 1918 zum „Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben“ zusammenschlossen.
Als im Herbst 1918 diese Tendenzen zur Bildung eigener Staatlichkeiten gerade durch Abgeordnete der nichtdeutschen Nationalitäten in Österreich/Cisleithanien anwuchsen, ergriffen Organisationen der deutschen Reichsratsabgeordneten mehrere Initiativen. So entstand am 2. Oktober 1918 im Verbandsausschuß der deutschfreiheitlichen Parteien der Plan, alle deutschen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses zu einer deutschösterreichischen Nationalversammlung einzuberufen. Tags darauf setzte auch der Klub der deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten eine Initiative, und zwar mit einem Beschluß, in dem es u. a. hieß:
„Wir verlangen, daß alle deutschen Gebiete Österreichs zu einem deutschösterreichischen Staat vereinigt werden.“
Unter Deutschösterreich verstand man, was noch näher auszuführen sein wird, den von Deutschen bewohnten Teil Österreich/Cisleithaniens, konkret die Summe jener Wahlkreise, aus welchen deutsche Abgeordnete kamen. Die Initiativen der deutschfreiheitlichen wie der sozialdemokratischen Abgeordneten führten allerdings nicht direkt zum Zusammentritt einer Nationalversammlung, aber doch zu einer Einigung aller deutschen Parteien auf der Grundlage der sozialdemokratischen Resolution vom 3. Oktober. Bei einem gewissen Zurückhalten der Christlichsozialen kamen diese Parteien überein, „mit den Vertretern des tschechischen und des südslawischen Volkes“ auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes aller Völker „über die Umwandlung Österreichs in eine Föderation freier nationaler Gemeinwesen zu verhandeln“. Damit verblieb man – noch – auf dem Gleise der bisherigen Verfassung und im Rahmen des bisherigen Staates.
Am 12. Oktober 1918 berief der Kaiser 32 Reichsabgeordnete aus allen österreichischen Nationen zu sich nach Baden, um mit ihnen wegen der Ernennung eines „Völkerministeriums“ und der Umgestaltung des Staates zu verhandeln. Die Tschechen und Südslawen lehnten ab.
Eine weitere Initiative setzte der Sprecher der deutschfreiheitlichen Parteien, der Abgeordnete Oskar Teufel. Mit einigen Vertrauten hatte er einen Entwurf zur föderalistischen Umgestaltung Österreichs erarbeitet und dem Kaiser durch den Landwirtschaftsminister Graf Silva-Tarouca vorlegen lassen, als dessen Idee er später ausgegeben wurde, um die Herkunft des Projekts zu verschleiern. Am 16. Oktober 1918 erschien das kaiserliche Manifest, in dem der Kaiser die Umgestaltung Österreichs in einen Bundesstaat selbständiger Nationen ankündigt und sie auffordert, an dem Werke durch aus den Reichsratsabgeordneten jeder Nation gebildete Nationalräte mitzuwirken. Es kündigte eine Verfassungsänderung Österreich/Cisleithaniens an: „Österreich soll … zu einem Bundesstaat werden, in dem jeder Volksstamm auf seinem Siedlungsgebiete sein eigenes staatliches Gemeinwesen bildet“, ein Bundesstaat, der „jedem nationalen Einzelstaate seine Selbständigkeit gewährleisten“ solle. Mit den Vorarbeiten dazu werde der Kaiser seine Regierung beauftragen, an denen „die Völker“ durch „Nationalräte, … gebildet aus den Reichsratsabgeordneten jeder Nation“, mitwirken sollten. „Bis diese Umgestaltung auf gesetzlichem Wege vollendet ist“, hatten freilich die bestehenden Einrichtungen ausdrücklich „unverändert aufrecht“ zu bleiben. Diese Verfassungsänderung hatte nur Österreich zu betreffen, also nur einen Staat der österreichisch-ungarischen Realunion, nicht auch Ungarn als den „anderen Staate der Monarchie“. Knapp formuliert: Österreich/Cisleithanien war aus einem dezentralisierten Einheitsstaat in einen aus „nationalen Einzelstaaten“ zusammengesetzten Bundesstaat umzuwandeln. Diese Verfassungsänderung sollte in besonderer Weise zustandekommen. Der übliche Weg der Gesetzgebung über Ausschußarbeiten und Plenardebatten im Abgeordnetenhaus sowie im „Herrenhaus“ mit übereinstimmenden Beschlüssen dieser beiden Kammern des Reichsrats bis zur Sanktion des Monarchen garantierte zu folge der jeweils vorhandenen Mehrheitsverhältnisse offenbar nicht das Wirksamwerden der politischen Hauptgewichte zu Kriegsende, das der einzelnen Nationen. Sie sollten daher ihre – neue – Rolle spielen, nicht aber auf verfassungsrevolutionäre Art, sondern aufgrund der bestehenden Verfassung und ihrer Institutionen. An der Vorbereitung der Verfassungsänderung hätten daher, als Neuerung im parlamentarischen Betrieb, nun auch Nationalräte- mitzuwirken, und zwar „gebildet aus den Reichsratsabgeordneten jeder Nation“. Damit setzte man nicht nur fort, was sich, wie beschrieben, bereits angebahnt hatte, die Entwicklung des Abgeordnetenhauses zu einer Nationalitätenvertretung, sondern trug auch der bereits stattgehabten Bildung von Nationalräten wie etwa durch die tschechischen oder die südslawischen Abgeordneten Rechnung. Aufgrund des Manifestes erwartete man sich eine „Neugestaltung Österreichs“ in „vier neuen Staaten: Deutschösterreich. Tschechien, Illyrien und Ruthenien“, konkret die Bildung eines „deutschösterreichischen, eines tschechoslowakischen, eines illyrischen (südslawischen) und eines ruthenischen (Staates)“ – freilich im Verbande der k.u.k.-Monarchie.
Inzwischen bewies der Verlauf der Ereignisse, daß es hierzu zu spät war. Am 6. Oktober 1918 proklamierten die in Agram zusammengetretenen südslawischen Abgeordneten die Vereinigung aller Slowenen, Kroaten und Serben in einem unabhängigen Staate. Am 7. Oktober 1918 verkündete der polnische Regentschaftsrat in Warschau den aus den polnischen Gebieten Österreichs, des Deutschen Reiches und Rußlands zu bildenden polnischen Staat und am 9. Oktober 1918 huldigte ihm der Polenklub des österreichischen Reichsrates.         Am 14. Oktober 1918 fanden in Prag Massenkundgebungen statt, bei denen gegen Lebensmittellieferungen in die hungernden deutschen Gebiete protestiert wurde und die „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“ ausgerufen wurde. Tags darauf wurde der „Tschechische Nationalausschuß“ mit Sitz in Paris von den Alliierten als provisorische Regierung anerkannt. Am 19. Oktober 1918 konstituierten sich in Lemberg die ukrainischen Abgeordneten als ukrainischer Nationalrat. Eine Nation nach der anderen verließ das einstürzende Staatsgebäude.
 Die Staatstreue der österreichischen Deutschen hatte ihren Sinn verloren.
Angesichts der Entwicklung überhaupt und nun auch ermuntert durch das kaiserliche Manifest (16. Oktober) beschlossen sogleich an dessen Erscheinungstag, am 17. Oktober 1918, die Vertreter der deutschen Parteien im Abgeordnetenhaus eine „Vollversammlung aller deutschen Abgeordneten im niederösterreichischen Landtagssitzungssaale“ einzuberufen.
Am Montag 21. Oktober 1918 um 17 Uhr traten die 208 Abgeordneten der mehrheitlich deutschen Wahlkreise des österreichischen (cisleithanischen) Reichsrats der Monarchie im Niederösterreichischen Landhaus in Wien zusammen. Es waren dies die Abgeordneten aller Wahlkreise in Vorarlberg, Salzburg, Ober- und Niederösterreich, sowie nur der deutschen Wahlkreise von Tirol, Kärnten, Steiermark, Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien. Hier benutzten sie historischen Boden. Vom Innenhof des Landhauses hatte anläßlich der Tagung des niederösterreichischen Landtages am 13. März 1848 die Revolution in Wien ihren Ausgang genommen, und so schrieb etwa die Neue Freie Presse von einer „Begebenheit, die wie in einem merkwürdigen Kreislaufe wieder an dem Orte stattfindet, wo der einst im März der Völkerfrühling begann“. Des historischen Ortes war man sich auch in der Nationalversammlung bewußt, hier hielt Karl Seitz fest, es sei „eine historische denkwürdige Stätte, an der die erste Nationalversammlung der Deutschen Österreichs tagt. Vom Landhause in Niederösterreich ging vor mehr denn 70 Jahren jene große Volksbewegung aus, deren Ziel das Selbstbestimmungsrecht der Völker war“.
Schon einige Zeit vor Sitzungsbeginn hatte sich in der Herrengasse eine Menschenmenge angesammelt. Darunter sehr viele Offiziere und auch Frauen. Die ankommenden Abgeordneten wurden von der Menge mit Heil-Rufen begrüßt. Die Mandate der Reichstagsabgeordneten gingen auf die Wahl von 1911 zurück. Für diese Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten wurden Präsidenten, Schriftführer und Ordner gewählt. Sechs Ausschüsse wurden eingesetzt – Vollzugsausschuß, Verfassungsausschuß, Verwaltungsausschuß, Ernährungsausschuß, volkswirtschaftlicher Auschuß, kriegswirtschaftlicher Ausschuß, die alle der Provisorischen Nationalversammlung Materien vorzubereiten, auszuarbeiten oder ihr Arbeiten vorzulegen, bzw. vorzuschlagen hatten.
Es konstituierte sich durch Annahme eines entsprechenden Beschlußantrages diese Vollversammlung der Abgeordneten der deutschen Wahlbezirke als „Provisorische Nationalversammlung für Deutsch-Österreich“. Aus der Versammlung war ein Organ geworden. Der Grundstein für die Staatsgründung war gelegt.
 Der Vorsitzende, Abgeordneter Dr. Viktor Waldner, begrüßte die Versammlung mit den Worten: „Die Geschichte hat uns zum Gründer des alten Staates Österreich gemacht und wir haben diesem Staate durch Jahrhunderte in unverbrüchlicher Treue und in selbstloser Aufopferung unser Bestes an Kultur und Wirtschaft hingegeben. Ohne Dank scheiden wir aus diesem Staate, um unsere Volkskraft auf uns allein zu stellen und aus ihrem unversiegbaren Born hoffnungsvoll ein neues, nur unserem Volke allein dienendes Gemeinwesen aufzubauen. Die Verkettung mit dem alten Österreich war die schwere auf uns ruhende Last, welche unsere politische Kraft im vergeblichen Ringen verzehrte und unsere wirtschaftliche Kraft für volksfremde Interessen aufbrauchte.“
Aus diesen Worten sprach die ganze Tragik der Geschichte der österreichischen Deutschen im Habsburger Staat.
 „Nun im neuen Staat Staatsgeist und Volksgeist, Staatszweck und Volkszweck, Staatswohl und Volkswohl in eins zusammenfließen werden, wird auch der in jenem Zwiespalt sitzende Urquell der deutschen Parteiungen versiegen und in diesem neuen Staate nicht wieder aufleben. So wird das neue Deutschösterreich der Tiefe seiner befreiten Volksseele erstehen und Staat und Volk ein Ganzes mit neuem Geist und ungehemmten Kräften sich aufrichten“.
 Protokoll der Sitzung 21. Oktober 1918.
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=157&size=45
bis ……………………………………………………………………………………. page=166………….

 

 Zitate aus den Reden der Sitzung:
Debatte 21. Oktober Nationalversammlung.

Debatte 21. Oktober Nationalversammlung.

Der Konstituierungsbeschluß 21. Oktober 1918: „Das deutsche Volk in Österreich …“
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&size=45&teil=0011&page=867
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=868&size=45
Konstituierungsbeschluß 21. Okt. 1918: „Das deutsche Volk in Österreich …“

Konstituierungsbeschluß 21. Okt. 1918: „Das deutsche Volk in Österreich …“

Tags darauf fand im Landhaus die Ausschußlandtag der Länder statt. Es trafen sich Landeshauptleute und Landesausschüße der deutschen Kronländer von Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol Kärnten und Vorarlberg. Wozu dann noch die neuen Länder Deutschböhmen und Sudetenland traten. Sie stellten sich dem Verwaltungsapparat im Zusammenwirken mit der Nationalversammlung beim Neuaufbau des neuen Staatswesens zur Verfügung. Der Vollzugsausschuß des Nationalrates ordnete an, die Länder hätten analog zur Nationalversammlung provisorische Landesversammlungen zu bilden, die provisorische Landesverfassungen erstellen und eine ausdrückliche Erklärung der Zugehörigkeit zu Deutsch-Österreich abgeben.
Es konstituierten sich die provisorischen Landesversammlungen von Tirol am 26. Okt., Kärnten 26.Okt., Steiermark 26. Okt., Salzburg 28. Okt., Niederösterreich („Österreich unter der Ennsmit Wien) 29. Okt., Deutsch-Böhmen mit Hauptstadt Teplitz-Schönau am 29. Oktober,  Nordmähren und Österreichisch-Schlesien als Landesversammlung Sudetenland mit Hauptstadt Troppau am 30. Okt., Vorarlberg 3. Nov., Oberösterreich („Österreich ob der Enns“) 2. Nov.  und  ein deutscher Nationalausschuß Südböhmens in Krummau, der das Land Oberösterreich anschließen will am 17. November und die Landesregierung für Deutsch-Südmähren am 3. Nov. mit Sitz in Znaim, die die Vereinigung des Landes mit Niederösterreich plant. In der Nationalversammlung konstituierten sich am 29. Oktober die deutschen Abgeordneten der böhmischen Länder als „Provisorische Landesversammlung für Deutschböhmen“. Landeshauptstadt soll Reichenberg werden. Als solche erklären sie wie die anderen genannten Länder feierlich ihren Beitritt zu Deutsch-Österreich (über Vorarlberg wird noch zu sprechen sein).

 

Am 30. Oktober um 15 Uhr begangen die Mitglieder ihre zweite Sitzung, bzw. ihre erste Sitzung nach der Konstituierung. Die Tagesordnungspunkte sind unter anderen die Note der Nationalversammlung an US-Präsident Wilson, sodann die Beschlußfassung über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt. Die neuen Organe übernahmen die Regierungsgewalt, sodaß es einen konstituierten deutschen Staat neben den anderen Staaten auf den Boden Österreichs gab und so war es ein Staat, welcher aus diesem Entwurf geboren werde. Gründung des Staates Deutschösterreich – als Nationalstaat. Mit der Beschlußfassung über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt war die Konstituierung des Staates Deutsch-Österreich vollendet. Als legislatorischer Akt einer Neugründung wurde dieser Staatsgründungsbeschluß mit Nummer 1 in das neue Staatsgesetzblatt eingetragen. In einen Aufruf vom 31. Oktober im Namen des Deutschösterreichischen Staatsrates stellten die drei Präsidenten, Dinghofer, Seitz und Hauser fest, es habe die Nationalversammlung am Vortag das provisorische Grundgesetz des neuen deutschösterreichischen Staates beschlossen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes ist der Staatsrat gewählt worden, der nunmehr die Regierungs- und Vollzugsgewalt übernimmt und unverzüglich die erste deutschösterreichische Regierung ernennen wird. Das Kollegialorgan bestand aus drei gleichberechtigten Präsidenten (aus den drei führenden politischen Parteien) der Nationalversammlung und 20 weiteren, von der Nationalversammlung gewählten Mitgliedern. Die drei Präsidenten, der Leiter der Staatskanzlei (=Staatskanzler) Dr. Karl Renner und der Staatsnotar Dr. Julius Sylvester bildeten das geschäftsführende Staatsratsdirektorium.
So beschreiben Zeitzeugen das damalige Bild auf der Straße:
„In der Herrengasse standen wir gepresst Kopf an Kopf und lauschten den ersten Versuchen beherzter Österreicher in dem Chaos festen Boden zu gewinnen. Auf der Straße herrschte Aufregung und Enthusiasmus, zündende Reden und Zwischenrufe. Hier drängten die Menschenmassen in dieser Volksversammlung unter freien Himmel, die von den ersten Nachmittagsstunden bis spät in den sinkenden Abend hinein andauerte. Dazwischen Ansprachen der Abgeordneten vom Balkon, die die historische Stunde würdigten und brausenden Jubel erweckten. … Seit Mittag ruhte in den Betrieben die Arbeit, die Arbeiterschaft zog dem Stadtzentrum zu, dazu kamen Soldaten, Offiziere, Bürger und Studenten, auch sie in großer Zahl. Die Herrengasse und die umliegenden Gassen sind von Tausenden erfüllt.“
„Der Parteirichtung nach sind es zumeist Sozialdemokraten und Deutschnationale… Schwarzrotgoldene Fahnen tauchen auf und rote. Erinnerungen an 1848 werden heraufbeschworen. Es ist ein stetiges kommen und gehen. Tausende ziehen ab, andere Tausende kommen hinzu.“
„… Die Stimmung in Wien ist an diesen letzten Oktobertagen von dumpfer Unrast, von bedrohlichen Stillehalten wie von abwartender Ruhe gekennzeichnet. … Seit dem Spätabend des 29. Oktober war die ganze Mariahilferstraße voll von aufgeregten Menschen, durch die Straßen der Stadt ziehen große Massen, lärmend und singend … Die Herrengasse, wo sie die Regierungsgebäude befinden, ist schwarz von Menschen; die Marseillaise ertönt, einige Gruppen singen die Wacht am Rhein … auch das Deutschlandlied … Vor dem Ministerium für Äußeres sammeln sich die Menschen und stoßen Pfui-Rufe aus, insbesondere finden Demonstrationen gegen den Sonderfrieden statt, wie ihn die Habsburger Regierung den Alliierten angeboten hat. Redner fordern den Anschluß an Deutschland.“
Wie hier in der Herrengasse vor dem niederösterreichischen Landhaus warteten Tausende Menschen auf den Straßen rund um die Regierungsgebäude auf die Beschlüsse der Sitzung vom 30. Oktober. Während der fünfstündigen Sitzung des Nationalrates hielten Abgeordnete vom Balkon des Niederösterreichischen Landhauses Reden zur Menge und verkünden die Gründung des Staates Deutsch-Österreich.

Wie hier in der Herrengasse vor dem niederösterreichischen Landhaus warteten Tausende Menschen auf den Straßen rund um die Regierungsgebäude auf die Beschlüsse der Sitzung vom 30. Oktober. Während der fünfstündigen Sitzung des Nationalrates hielten Abgeordnete vom Balkon des Niederösterreichischen Landhauses Reden zur Menge und verkünden die Gründung des Staates Deutsch-Österreich.

Welt-Blatt Schlagzeile zum 30.Oktober 1918. Die Geburtsstunde der deutschösterreichischen Volksregierung.

Welt-Blatt Schlagzeile zum 30.Oktober 1918.
Die Geburtsstunde der deutschösterreichischen Volksregierung.

„Die Ausrufung der Republik am 30. Oktober 1918 vom Balkon des Niederösterreichischen Landhauses in Wien“ Ein Ölbild von Max Frey von Bundespräsident Karl Renner 1948 in Auftrag gegeben.

„Die Ausrufung der Republik am 30. Oktober 1918 vom Balkon des Niederösterreichischen Landhauses in Wien“
Ein Ölbild von Max Frey von Bundespräsident Karl Renner 1948 in Auftrag gegeben.

Der erste Staatsrat Deutsch-Österreichs mit den am 21. Oktober gewählten Präsidenten der Nationalversammlung und am 30. Oktober gewählten Präsidenten des Staatsrates: Dr. Franz Dinghofer (Oberösterreich, deutschnational), Prälat Johann Nepomuk Hauser (Oberösterreich, christlich-sozial), Karl Seitz (Wien, sozialdemokratisch). Für den erkrankten Prälat Hauser sprang zunächst Jodok Fink (Vorarlberg, christlich-sozial) ein.

Der erste Staatsrat Deutsch-Österreichs mit den am 21. Oktober gewählten Präsidenten der Nationalversammlung und am 30. Oktober gewählten Präsidenten des Staatsrates:
Dr. Franz Dinghofer (Oberösterreich, deutschnational), Prälat Johann Nepomuk Hauser (Oberösterreich, christlich-sozial), Karl Seitz (Wien, sozialdemokratisch).
Für den erkrankten Prälat Hauser sprang zunächst Jodok Fink (Vorarlberg, christlich-sozial) ein.

Die erste Regierung Deutsch-Österreichs (Staatssekretär = Minister).

Die erste Regierung Deutsch-Österreichs (Staatssekretär = Minister).

Inhaltsangabe der zweiten Sitzung vom 30. Oktober 1918:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=167&size=45
bis ……………………………………………………………………………………. page=168
Beginn der zweiten Sitzung:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=169&size=45
bis ……………………………………………………………………………………. page=214
Anhang: Beschluß der zweiten Sitzung über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=215&size=45
bis ……………………………………………………………………………………. page=218
Die Note der deutschösterreichischen Nationalversammlung an US-Präsident Wilson.
 Die Note an Präsident Wilson wurde in der Sitzung am 30. Oktober der Nationalversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Der Notar des Staatsrates, Dr. Julius Sylvester, liest die Note vor und kommentiert. 
… Ich erlaube mir nunmehr, Ihnen, meine Herren, die Note, die wir an Wilson richten wollen, zum Vortrage zu bringen und bitte Sie jetzt schon diese Note anzunehmen. Die Note lautet (liest):
„ Herr Präsident !
Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, daß die deutsche Nation in Österreich beschlossen hat, einen selbständigen deutschösterreichischen Staat zu bilden. Am 21. Oktober 1918 haben sich in Wien die aus dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht gewählten Abgeordneten aller deutschen Wahlbezirke in Österreich versammelt und haben beschlossen:
  1. einen selbständigen deutschösterreichischen Staat zu bilden;
  2. als provisorische Nationalversammlung dieses neuen Staates zu konstituieren und die Aufgabe zu übernehmen, diesen Staat so lange zu vertreten, bis eine auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes neu zu wählende konstituierende Nationalversammlung zusammentreten kann;
  3. einen Vollzugsausschuß zu wählen, der bis zur Bildung der Regierung des deutschösterreichischen Staates diesen Staat nach außen zu vertreten und die Übernahme der Verwaltung im Innern vorzubereiten und zu organisieren hat. Die Deutschen sind in Österreich ein Volk von 9,7 Millionen Menschen, bisher waren sie Bürger des österreichischen Staates, jetzt, da die anderen Nationen darangehen, ihre selbständigen Staaten zu bilden konstituiert sich auch die deutsche Nation in Österreich als ein selbständiger Nationalstaat. Der neue Staat beansprucht die Gebietshoheit über alle jene Gebiete des bisherigen Österreich, in denen Deutsche die Mehrheit der Bevölkerung bilden. Er nimmt das Recht auf völkerrechtliche Persönlichkeit für sich in Anspruch. Er erkennt den anderen Nationen der Monarchie das uneingeschränkte Recht zu, ihre Stellung innerhalb der Gesellschaft der Nationen in voller Freiheit zu bestimmen und fordert dasselbe Recht auch für die deutsche Nation. Er verlangt, daß seine Vertreter als die Vertreter eines selbstständigen Staates zu den Friedensverhandlungen zugelassen werden und mit den Vertretern der anderen Nationen über die Bedingungen des Friedens zu verhandeln. Er behält seiner Regierung das Recht vor, den Frieden zu schließen.
Der Vollzugsausschuß erklärt, daß niemand berechtigt ist, im Namen Deutschösterreichs über den Frieden zu verhandeln und Frieden zu schließen als die von der deutschösterreichischen Nationalversammlung eingesetzte Vollzugsgewalt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Der unterzeichnete Vollzugsausschuß der provisorischen deutschösterreichischen Nationalversammlung bittet sie daher, Herr Präsident, ihm Gelegenheit zu bieten, unverzüglich in direkte Verhandlungen mit den Vertretern aller kriegsführenden Mächte über einen allgemeinen Frieden einzutreten. (Zustimmung.) Der Vollzugsausschuß verpflichtet sich zur Annahme folgender Grundsätze:
  1. Der Vollzugsausschuß nimmt vorbehaltlos die Grundsätze an, die sie Herr Präsident, in der Botschaft vom 8. Jänner 1918 und in den Reden vom 12. Februar und 4. Juli 1918 festgesetzt haben.
  2. Der Vollzugsausschuß betrachtet, der Note des Herrn Staatssekretärs der Vereinigten Staaten an die österreichisch-ungarische Monarchie vom 18. Oktober 1918 vollständig entsprechend, die tschecho-slowakische und die südslawische Nation als vollkommen unabhängige Staaten und ist bereit, die Beziehungen des deutschösterreichischen Staates zu dem tschechischen und südslawischen Staate durch freie Vereinbarungen mit diesen Staaten zu regeln. Der Vollzugsausschuß schlägt vor, alle Streitfragen zwischen dem deutschösterreichischen Staate einerseits und dem tschechischen und dem südslawischen Staate andrerseits, soweit sie durch freie Vereinbarungen nicht bereinigt werden können, der Entscheidung eines Schiedsgerichtes zu unterwerfen, das nach den Bestimmungen der Haager Konferenzen zusammengesetzt werden soll.
  3. Der Vollzugsausschuß bittet sie, Herr Präsident, Ihre Aufmerksamkeit der Frage der deutschen Gebiete der Sudetenländer zuzuwenden.“ 
Hier vermerke ich, daß noch statistische Daten aus früheren Zeiten übernommen worden sind, die ich dann später richtigstellen werde. Hier im Wortlaute der Note heißt der Absatz folgendermaßen (liest):
„In Böhmen gibt es neben 60 Bezirken, in denen die Tschechen die Mehrheit der Bevölkerung darstellen, 36 Bezirke, in denen die Mehrheit der Bevölkerung deutscher Nationalität ist und die deutsche Sprache spricht. Diese 36 Bezirke stellen ein Gebiet von 36311 Quadratkilometer dar. Nach der Volkszählung im Jahre 1900 betrug die Bevölkerung dieses Gebietes 2186637 Personen. Von ihnen bedienen sich im täglichen Verkehre 2001962 Personen der deutschen und nur 148051 Personen der tschechischen Sprache. Es besteht also innerhalb Böhmens ein zusammenhängendes Gebiet, dessen überwiegende Bevölkerungsmehrheit deutsch ist. Ebenso bildet der westliche Teil von Österreichisch Schlesien und der an ihn angrenzende nördliche Teil von Mähren ein zusammenhängendes deutsches Siedlungsgebiet, und auch die südlichen, an das deutsche Niederösterreich angrenzenden Gebiete Mährens sind deutsch. Insgesamt wohnen in Böhmen, Mähren und Schlesien nach der letzten Volkszählung 3512682 Deutsche. Es ist selbstverständlich, daß der neue deutschösterreichische Staat auch die deutschen Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens beansprucht.
Wir sind überzeugt, Herr Präsident, daß Sie nach sorgfältiger Prüfung dieser Fragen den von Ihnen verkündeten Grundsätzen entsprechend, es ablehnen werden, 3 1/2 Millionen Deutsche gegen ihren Willen dem tschechischen Staate zu unterwerfen und sie zu einem Verzweiflungskampfe gegen die ihnen drohende Fremdherrschaft zu zwingen. (Beifall und Heil!-Rufe.) Das Zeitalter der Demokratie in Mitteleuropa kann nicht damit beginnen, daß ein Volk von 3 1/2 Millionen Menschen mit Waffengewalt einem Volke von 6,3 Millionen Menschen unterworfen wird. (Zustimmung.) Der dauernde Friede in Europa kann nicht dadurch begründet werden, daß in dem neuen tschecho-slowakischen Staate eine deutsche Irredenta geschaffen wird, deren ständige Hilferufe nach Berlin und Wien dringen und den Frieden Europas gefährden würden. Und eine solche Vergewaltigung der Deutschen widerspräche auch dem von Ihnen, Herr Präsident, im Punkt 2 Ihrer Rede vom 12. Februar d. J. aufgestellten Grundsatze, „daß Völker und Provinzen nicht von einer Staatsoberhoheit in eine andere herumgeschoben werden, als ob es sich lediglich um Gegenstände oder Steine in einem Spiele handelte“, und ebenso dem dritten und vierten der dort aufgestellten Grundsätze, wonach „jede Lösung einer Gebietsfrage im Interesse und zugunsten der betroffenen Bevölkerungen“ und derart erfolgen müsse, „daß alle klar umschriebenen nationalen Ansprüche die weitestgehende Befriedigung finden sollen, ohne neue Elemente oder die Verewigung alter Elemente von Zwist und Gegnerschaft, die den Frieden Europas und somit der ganzen Welt wahrscheinlich bald wieder stören würden“, aufzunehmen.
Wir fordern daher, daß die deutschen Gebiete Böhmens, Mährens und Schlesiens als ein Bestandteil des deutschösterreichischen Staates anerkannt werden und ihre künftige staatliche Zugehörigkeit in Gemeinschaft mit ihm frei bestimmen sollen. Wir sind bereit, mit der berufenen Vertretung der tschechischen Nation über die Abgrenzung unserer Gebiete zu verhandeln. Sollte es sich aber als unmöglich erweisen, die Grenzen einvernehmlich festzusetzen, so schlagen wir vor, daß die Bevölkerung der umstrittenen Gebiete berufen werden soll, selbst durch allgemeine Volksabstimmung zu entscheiden, zu welchem Staat sie gehören will. Wir sind einverstanden damit, daß diese Volksabstimmung unter der Kontrolle der Gesellschaft der Nationen von Beamten neutraler Mächte durchgeführt werde und daß alle näheren Bedingungen dieser Volksabstimmung vom Friedenskongreß oder von einem Schiedsgerichte in solcher Weise festgesetzt werden, daß jede Vergewaltigung der Abstimmenden und jede künstliche   Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses unbedingt vermieden werden.
Die Regelung des Schutzes der in fremden Siedelungsgebieten immerhin noch übrig bleibenden nationalen Minoritäten, wird im Wege der gegenseitigen Vereinbarung erfolgen können. In analoger Weise wären diese Grundsätze auch auf die deutschen Siedlungsgebiete im Süden und auf die Regelung der staatlichen Grenzen gegenüber Italien und dem südslawischen Staat anzuwenden. Sie, Herr Präsident, haben erklärt, daß Sie gegen die Regierungen der Mittelmächte, aber nicht gegen das deutsche Volk Krieg führen. Sie haben erklärt, daß Sie gleiche Gerechtigkeit für alle Nationen, auch für das deutsche Volk verwirklichen wollen. Wir appellieren daher an Sie, Ihre Autorität für das Selbstbestimmungsrecht unserer Nation einzusetzen. Da wir uns mithin ganz auf den Boden der Grundsätze stellen, die Sie, Herr Präsident, verkündet haben, wäre jede Verlängerung des Krieges zweckloser Mord an vielen Menschen.
Wir bitten Sie daher, Herr Präsident, Ihre Autorität dafür einzusetzen, daß sofortige allgemeine Waffenruhe auf allen Fronten eintrete und uns die Möglichkeit geboten werde, auf einem allgemeinen Friedenskongreß in direkte Verhandlungen mit allen Nationen einzutreten, aus denen ein Friede hervorgehen soll, der jeder Nation ihre volle Freiheit gibt und alle Nationen zu einem dauernden Friedensbund vereinigt.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung.“
Ich habe die Ehre, im Namen des Vollzugsausschusses diese Note dem hohen Hause zu unterbreiten. Hierzu bemerke ich noch, daß eine kleine Richtigstellung notwendig wäre, die natürlich nicht mehr in die Note hineinkommen könnte, die aber doch der breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden muß. Nach den neuesten statistischen Tabellen würde eine Abänderung in der Weise vorzunehmen sein, daß es heißt (liest):
„In Böhmen gibt es neben 134 Gerichtsbezirken, in denen die Tschechen die Mehrheit der Bevölkerung darstellen, 93 Gerichtsbezirke, in denen die Mehrheit der Bevölkerung deutscher Nationalität ist und die deutsche Sprache spricht. Diese 93 Bezirke stellen ein Gebiet von 18385 Quadratkilometern dar. Nach der Volkszählung vom Jahre 1910 — das andere war aus dem Jahre 1900 — wohnten in diesem Gebiete in geschlossener Siedelung 2395541 Personen, welche sich im täglichen Verkehr der deutschen Sprache und eingesprengt nur 80143 Personen, die sich der tschechischen Sprache bedienen.“
Das wäre eine Richtigstellung gegenüber den statistischen Tabellen vom Jahre 1900. Ich will nur noch kurz sagen, daß sich der Vollzugsausschuß in ernsten Sitzungen mit allen diesen Fragen beschäftigt und daß er nach reiflicher Erwägung diese Beschlüsse, beziehungsweise diese Note einstimmig gefaßt hat. Ich empfehle daher dem hohen Hause diese Note ebenfalls zur Annahme. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.)
 Originalquelle:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=173&size=45
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=174&size=45
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=175&size=45
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=176&size=45
 Die Nationalitätengrenzen laut dem Ergebnis der Volkszählung im Jahr 1910:
Böhmens ethnische Grenzen gemäß Volkszählung 1910.

Böhmens ethnische Grenzen gemäß Volkszählung 1910.

Nicht nur über 50% sondern weit über 90% betrug der Anteil der jeweiligen Nationalität in den auf der Karte mit verschiedenen Farben dargestellten Gebieten. Die zentralen Gebiete Böhmens und Mährens waren fast ganz tschechisch, die äußeren Lagen fast ganz deutsch besiedelt. So bestand über viele Jahrhunderte die Nationalitätengrenze.
Mährens und Österreichisch-Schlesiens ethnische Grenzen gemäß Volkszählung 1910

Mährens und Österreichisch-Schlesiens ethnische Grenzen gemäß Volkszählung 1910

Über die Regierungsform herrschte am 21. Oktober noch keine Einigung. Sozialdemokraten sind völlig republikanisch und antihabsburgisch eingestellt, wie auch fast alle Deutschnationalen. Der größte Anteil an Monarchisten findet sich bei der christlich-sozialen Partei. Am 30. Oktober stellte Staatskanzler Renner als Leiter des Verfassungsausschußes eine provisorische Verfassung vor, indem vom Träger der Krone, seinen Rechten und Pflichten überhaupt keine Rede mehr ist, die in der Sache durch und durch republikanisch ist. Nur das Wort „Republik“ fehlt noch, was als Zugeständnis an den monarchistisch gesinnten Teil der Christlich-sozialen gilt, deren Sabotage man noch fürchtet. Für die Deutschnationalen hingegen ist die erste Priorität, daß es überhaupt zu einer staatlichen Vereinigung mit Deutschland kommt. Mit einer republikanischen Staatsform haben sie keine Probleme. Dieser Punkt unterscheidet sie etwas von den Deutschnationalen in Deutschland (hauptsächlich jenen der Deutschnationalen Volkspartei DNVP), die überwiegend gegnerisch zur Republik eingestellt sind.
Der Republikanische Gedanke gewann auch bei der konservativen Landbevölkerung immer rascher an Zuspruch. Noch am 11. November stimmten in der Staatsrat-Abstimmung drei Christlich-Soziale Mitglieder gegen die republikanische Staatsform. Jedoch am selben Tag hat sich die Tiroler Landesversammlung einstimmig für die Republik entschieden und dies als „unzweideutige Stellungnahme“ mit der Aufforderung an die Nationalversammlung sich „gleichfalls raschest öffentlich zu erklären“. Auch dieses einmütige Bekenntnis aus ihrer Hochburg Tirol überzeugte letztlich alle Christlich-Sozialen, die dann am 12. November geschlossen für die Republik stimmten. Wie so gut wie alle Deutschösterreicher wollten auch die Tiroler unbedingt den Anschluß an Deutschland. Die Tiroler waren noch zusätzlich motiviert durch den Schock der Umstände des Waffenstillstandes vom 3. November mit Italien, deren unmittelbarste Auswirkungen sie am stärksten spürten. Das Versagen des österreichischen Generalstabes beim schmutzigen Betrug der Italiener, als binnen 24 Stunden 350000 Soldaten in Gefangenschaft gerieten wirkte wie eine Bankrotterklärung der Monarchie. Die Tiroler waren über die Besetzung fast ganz Tirols samt Innsbruck durch die Italiener erschüttert (die Besetzung Nordtirols wird 2 Jahre dauern) und erkannten im Anschluß an Deutschland die einzige Möglichkeit, die Errichtung der Brennergrenze durch den italienischen Aggressor zu verhindern. Und da Deutschland seit dem 9. November Republik geworden war, ging das am besten, indem man ebenfalls die republikanische Staatsform annahm. Wodurch auch der den gesamtdeutschen Interessen stets hinderliche Gegensatz Habsburger-Hohenzollern wegfiel.
„Heil Deutschland“ titelt die „Arbeiterzeitung“, das Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie in Österreich, und wünscht sich nach der Ausrufung der Republik in Deutschland umso leidenschaftlicher die deutsche Wiedervereinigung. „…wir kehren dorthin zurück, wohin wir nach Geschichte, Sprache und Kultur gehören, zu Deutschland, dessen Teil Deutschösterreich ein Jahrtausend lang, dessen Vormacht es drei Jahrhunderte lang war und von dem es nur durch den Streit der Fürsten vor wenigen Jahrzehnten erst losgerissen wurde.“

„Heil Deutschland“ titelt die „Arbeiterzeitung“, das Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie in Österreich, und wünscht sich nach der Ausrufung der Republik in Deutschland umso leidenschaftlicher die deutsche Wiedervereinigung. „…wir kehren dorthin zurück, wohin wir nach Geschichte, Sprache und Kultur gehören, zu Deutschland, dessen Teil Deutschösterreich ein Jahrtausend lang, dessen Vormacht es drei Jahrhunderte lang war und von dem es nur durch den Streit der Fürsten vor wenigen Jahrzehnten erst losgerissen wurde.“

Das Ende der Monarchie und der alten Staatsgewalt.
Zunächst zu den Ereignissen in Ungarn/Transleithanien.
Am 16. Oktober, dem Tag der Bekanntgabe des kaiserlichen Manifestes vertrat der ungarische Ministerpräsident Wekerle den Standpunkt der Form der Personalunion des Dualismus, anstelle der Realunion. Kaiser/König Karl stimmte zu. Am 24. Oktober trat die Regierung Wekerle zurück, blieb aber geschäftsführend im Amt. Am 25. Oktober bildete sich ein ungarischer Nationalrat unter Graf Karolyi, der selbst die Personalunion aufkündigen wollte und für die volle Selbstständigkeit Ungarns eintrat. König Karl ernannte am 27. seinen Verwandten Joseph aus der ungarischen Linie der Habsburger der eigenen ungarischen Armee und zum Spezialbevollmächtigten für Ungarn. Die tatsächliche Macht ging aber am 29. auf den Nationalrat über, dieser bildete eine Gegenregierung, dem sich nach und nach die Armee und andere Institutionen unterstellten. Karl akzeptierte dies schlußendlich und ernannte am 31. Karolyi zum Ministerpräsidenten. Diese ungarische Regierung befiehlt am 1. November allen ungarischen Verbänden in der k.u.k. Armee den Kampf einzustellen und nach Hause zurückzukehren. Und das mitten in einer vom Armeekommando noch versuchten Abwehrschlacht in Oberitalien, mit dem Ziel, von den Italienern erträgliche Waffenstillstandsbedingungen zu erhalten. Den Dank der Italiener erhielten die Ungarn bei der Volksabstimmung in Ödenburg im Dezember 1921, jenen Abstimmungsbetruges, der unter der Regie italienisch befehligter Entente-Truppen durchgeführt wurde.
Siehe: https://heimatrecht.wordpress.com/2011/12/16/oedenburg/
Wenngleich man auch hinzufügen muß, daß Meutereien in der gemeinsamen Armee schon begonnen hatten, wobei aber die Verteidigungsfähigkeit noch erhalten blieb. Ebenfalls am 1. November fordert Karolyi den König auf, die ungarische Regierung aus dem Treueeid zu entlassen und als König von Ungarn abzudanken. Karl dankte nicht ab, entband aber die Regierung des Treueeides. Am 16. November proklamierte Ungarn seine Unabhängigkeit und die Republik.
Die Staatsgründung Deutsch-Österreichs schuf zwar einen neuen Staat, beendete aber nicht die österreichisch-ungarische Realunion und den österreichisch/cisleithanischen Staat. So gab es im Gebiet Deutsch-Österreichs zweierlei Staatsgewalten, die nebeneinander tätig wurden. Einerseits Staatsrat, Regierung und Staatssekretäre Deutsch-Österreichs; andererseits Kaiser Karl, die gemeinsamen Minister der Realunion und die österreichisch/cisleithanische Regierung. Die Vertreter der alten und der neuen Staatsgewalt traten in Kontakt zueinander und es entwickelte sich ein Miteinander, bei den Reibereien allerdings nicht ausblieben. Es kam mit der Staatsgründung zu einer überwiegend organischen Parallelität von altem und neuem System. Regierungsvertreter Deutsch-Österreichs nahmen am 1. November an der Sitzung der österreichischen Regierung des Ministerpräsidenten Heinrich Lammasch teil und umgekehrt. Lammasch erklärte, er sei ermächtigt, die Geschäfte der k.u.k. Regierung, soweit sie sich auf deutsches Siedlungsgebiet beziehen, an den deutschösterreichischen Staatsrat zu übergeben.
Am 2. November nahm eine Delegation des Staatsrates an einer Besprechung beim Kaiser teil, der sie zweimal um Zustimmung zum Abschluss eines Waffenstillstandes ersuchte, was diese jedoch ablehnte.     „Der Faktor, der den Krieg begonnen hat, habe ihn auch zu beenden“ erhielt er als Antwort, was sich aus dem Standpunkt der Diskontinuität verstand. Immer mehr engte sich der Handlungsspielraum der alten Regierung ein, auch wenn das k.u.k. Außenministerium noch am 4. November in Verkennung der Lage depeschierte:
„Auf Grundlage des Manifestes vom 16. Oktober haben sich eine Reihe von mehr oder minder unabhängigen Nationalregierungen gebildet, welche sowohl mit der gemeinsamen als auch der österreichischen, resp. der ungarischen Regierung einen modus vivendi hergestellt haben. Wir befinden uns in einem von inneren Widersprüchen nicht freien Übergangsstadium, während die bisherigen Staatsformen zu liquidieren und die neuen zu bilden sein werden.“
Und am 9. November:
Hiesige Auffassungen gehen dahin, daß die Staatenbildungen von uns anerkannt werden müssen, daß damit jedoch der Fortbestand der österreichisch-ungarischen Monarchie als internationales Rechtssubjekt zunächst nicht berührt ist.“
Doch eben dieser 9. November brachte den entscheidenden Umschwung. Im Deutschen Reich wurde die Republik ausgerufen und Kaiser Wilhelm dankte ab und verlies am folgenden Tag Deutschland. Diese Vorgänge in Deutschland hatten auf die Massen in Deutsch-Österreich großen Einfluß. Hatte Kaiser Karl Augenzeugen bisher eine „gelassene, ja nonchalant-sorglos scheinende Haltung“ vermittelt, so schien ihm dieses Ereignis ins Mark zu treffen. „Sein Antlitz verfärbte sich, ein Zittern lief über seinen Körper…“, er sei „bleich, ergraut, sichtbar ergriffen“. Aber immer noch wollte er weder abdanken, „noch aus dem Lande fliehen“. 
Nach dem 30. Oktober war der Druck zur formellen Ausrufung der Republik immer weiter gestiegen.          Ein Bekenntnis war gefordert, das Wort wollte man hören. Am 11. November vormittags beschloss der Staatsrat den Text über die Staats- und Regierungsform. Am Nachmittag gelang es Lammasch in Einvernehmen mit den Repräsentanten des Staatsrates eine unterschriebene Erklärung von Kaiser Karls zu erhalten, als dieser vom Staatsratbeschluß bereits Kenntnis besaß. In dieser Erklärung verzichtete Karl „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ (bedeutet: Verzicht auf die Staatsgewalt, das heißt auch Thronverzicht, mit absoluter Wirkung, auch für seine Nachkommen) Österreichs/Cisleithaniens und anerkennt „im Voraus“ die Entscheidung, „die Deutschösterreich über seine künftige Staatsform trifft“. Die Armee entband er des Treueeides. Die österreichische Regierung enthob er ihres Amtes ohne sie geschäftsführend tätig sein zu lassen und ohne eine neue einzusetzen. Ohne Regierung konnte der Kaiser laut Verfassung mangels ministerieller Gegenzeichnung so gut wie keine Entschließungen treffen, also nicht mehr regieren. Noch am selben Tag trat der österreichische Ministerrat zusammen und beschloß, dem Kaiser die Bitte um Enthebung vorzulegen, was dieser annahm. Dann zog er sich – in Zivil als Privatmann gekleidet – mit Familie und Gefolge von Schönbrunn auf Schloß Eckhartsau östlich von Wien zurück. Dort erhielt er am 13. November Besuch einer Delegation ungarischer Abgeordneter, denen gegenüber er eine gleichlautende Erklärung bez. Ungarn abgibt, wie zuvor bezüglich Deutsch-Österreich.
Mit der Erklärung des Kaisers beschließt der Staatsrat für den folgenden Tag 16 Uhr eine Sitzung der provisorischen Nationalversammlung. Die offizielle “Wiener Zeitung“ gab am Abend des 11. eine Sonderausgabe heraus und macht die Beschlüsse bekannt.
http://ww1.habsburger.net/de/personen-objekte-ereignisse/kaiser-karl-verzichtet-schloss-schoenbrunn-auf-die-teilnahme-den
Das Zuendegehen der alten und der zweite Schritt der neuen Staatsgewalt in den Tagen des 11. und 12. Novembers standen somit nicht beziehungslos nebeneinander, sondern wurden in mehrfacher Weise äußerst plakativ miteinander verbunden: als bewußtes Junktim. Was Junktimierung und Regieablauf betrifft: Dies legte der Staatsrat fest.
Proklamation der Republik und des Anschlußes an das Deutsche Reich. Das deutsche Volk Österreichs feierte das am 12. November 1918 einstimmig erfolgte Bekenntnis der Abgeordneten der Provisorischen Nationalversammlung Deutsch-Österreichs zur deutschen Volksgemeinschaft, zum Deutschen Reich und zur demokratisch-republikanischen Verfassung.

Proklamation der Republik und des Anschlußes an das Deutsche Reich.
Das deutsche Volk Österreichs feierte das am 12. November 1918 einstimmig erfolgte Bekenntnis
der Abgeordneten der Provisorischen Nationalversammlung Deutsch-Österreichs
zur deutschen Volksgemeinschaft, zum Deutschen Reich und zur demokratisch-republikanischen Verfassung.

Inhaltsangabe der dritten Sitzung vom 12. November 1918:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=219&size=45
bis ………………………………………………………………………………………. page=220
Beginn der dritten Sitzung:
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=221&size=45
bis ………………………………………………………………………………………. page=246

 

Aus der Erklärung des Staatskanzlers Dr. Karl Renner vom 12. November 1918 im Nationalrat:
„… Notwendig aber ist dieser Beschluß (- des Gesetzes über die Staats- und Regierungsform Anm.) besonders in seinem Artikel 2, welcher sagt, daß die deutschösterreichische Republik ein Bestandteil der deutschen Republik ist, notwendig ist er im Verhältnis zu unserem Stammvolke. Unser großes Volk ist in Not und Unglück. Das Volk, dessen Stolz es immer war, das Volk der Dichter und Denker zu heißen, unser deutsches Volk des Humanismus, unser deutsches Volk der Völkerliebe, unser deutsches Volk ist im Augenblick tief gebeugt. Aber gerade in dieser Stunde, wo es so leicht und so bequem und vielleicht auch so verführerisch wäre, seine Rechnung abgesondert zu stellen und vielleicht auch von der List der Feinde Vorteile zu erhaschen, in dieser Stunde soll unser deutsches Volk in allen Gauen wissen: Wir sind ein Stamm und eine Schicksalsgemeinschaft. „
(Die gesamte Nationalversammlung erhebt sich. Stürmischer, lang anhaltender Beifall und Händeklatschen im Saale und auf den Galerien !)
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=224&size=45

 

„Heil unser deutsches Volk und heil Deutschösterreich !“
(Stürmische und lang anhaltende Heil!-Rufe im Saale und auf den Galerien ! Die Versammlung und das Publikum auf den Galerien erheben sich.)
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=spe&datum=0001&page=225&size=45

 

 12. November: Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.
„Deutschösterreich ist Bestandteil der deutschen Republik“
http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1918&page=26&size=45
Gesetz Staats- und Regierungsform 12. November 1918. Deutsch-Österreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik.

Gesetz Staats- und Regierungsform 12. November 1918.
Deutsch-Österreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik.

 

Postkarte Deutsch-Österreich. Titel der zehn Abbildungen: Die Pfalz am Rhein; Königsberg, die Stadt Kants; Salzburg, die Stadt Mozarts; Aggstein an der Donau; Dom St.Stefan zu Wien; Dom zu Köln; Die deutsche See; Weimar, Goethes Gartenhaus; Wien, Beethovenhaus; Österreichs Berge.

Postkarte Deutsch-Österreich. Titel der zehn Abbildungen: Die Pfalz am Rhein; Königsberg, die Stadt Kants; Salzburg, die Stadt Mozarts; Aggstein an der Donau; Dom St.Stefan zu Wien; Dom zu Köln; Die deutsche See; Weimar, Goethes Gartenhaus; Wien, Beethovenhaus; Österreichs Berge.

 

Die Proklamation der Republik und der Vereinigung mit dem Deutschen Reich löst im ganzen Land unter der Bevölkerung eine riesige Begeisterung  aus !
in Graz

in Graz

in Wr.Neustadt

in Wr.Neustadt

in Teplitz-Schönau, der Hauptstadt der Provinz Deutsch-Böhmen.

in Teplitz-Schönau, der Hauptstadt der Provinz Deutsch-Böhmen.

in Mährisch-Schönberg, Provinz Sudetenland.

in Mährisch-Schönberg, Provinz Sudetenland.

Das Gesetz über Umfang, Grenzen und Beziehungen Deutsch-Österreichs erging am 22. November.
Gesetz Umfang und Grenzen. Staatsgesetzblatt 1

Gesetz Umfang und Grenzen, Staatsgesetzblatt 1

..
Gesetz Umfang und Grenzen. Staatsgesetzblatt 2

Gesetz Umfang und Grenzen. Staatsgesetzblatt 2

Die Feinde sind nicht untätig. Südslawen und Italiener dringen auf deutschösterreichisches Gebiet vor und besetzen es. Eine Befreiung des Burgenlandes von der ungarischen Herrschaft steht noch in den Sternen. Und die Tschechen, die sich nicht mit dem Selbstbestimmungsrechtes ihres Volkes begnügen, sondern auch das deutsche Siedlungsgebiet der Böhmischen Länder unter ihre Herrschaft bringen wollen, haben sich bereits zum Angriff formiert und beginnen deutsche Städte und Gebiete zu überfallen, zu besetzen und schließlich zu okkupieren. Am 28. Oktober 1918 wurde der tschecho-slowakische Staat ausgerufen. 27 Jahre später werden sie die 3,5 Millionen Sudetendeutschen aus den 1918/19 okkupierten Gebieten vertreiben, auch mit der fadenscheinigen Begründung, die Sudetendeutschen hätten den tschechoslowakischen Staat verraten. Den Staat, den die Tschechen mit Gewalt und auf Basis von Lügen mit Hilfe der Westmächte errichteten. 1918 verraten die Tschechen den österreichischen Staat und gemäß ihrer eigenen 1945 angewandten Rhetorik und Praxis wäre damit eine Vertreibung der Tschechen aus den Böhmischen Ländern im Jahr 1918 ebenfalls gerechtfertigt gewesen.

 

Am Vormittag des 12. November trat das Abgeordnetenhaus Österreichs/Cisleithaniens zu seiner letzten Sitzung zusammen. Außer den deutschen Abgeordneten waren nur noch wenige Abgeordnete übriger Völker erschienen. Es ergriff allein Dr. Gustav Groß das Wort, er war Präsident des Abgeordnetenhauses. Er legte in seiner neunminütigen Wortmeldung dar, das Haus „habe mit der Tatsache zu rechnen, das Österreich zerfallen ist“. Das „Richtigste wäre vielleicht, uns selbst aufzulösen“. Und so stellte er den Antrag, „die heutige Sitzung aufzuheben und keinen Tag für die nächste Sitzung zu bestimmen“. Dieser Antrag wurde angenommen und so verzichtete auch das Abgeordnetenhaus auf seinen Anteil an den Staatsgeschäften. Nach zehn Minuten war die letzte Sitzung des altösterreichischen Reichsrates zu Ende. Danach ging die Verfügungsgewalt über das Parlamentsgebäude vom Reichsrat an die Provisorische Nationalversammlung.
 Stummfilm 12. November 1918, aufgenommen durch die Filmstelle, im Auftrage des Staatsrates:
http://www.mediathek.at/atom/135BC2FA-22A-000B2-00000B84-135B28B9
 Ein kommunistischer Störversuch an jenen Tag verdient es nicht näher betrachtet zu werden.
Das Bild auf den Straßen:
„Von den obersten Stufen der Rampe, die Gehwege, die Alleen, die Straßen bis zum Burgtheater und zu den Museen gibt es kaum einen freien Quadratmeter. Kopf an Kopf stehen sie hier … Es hat in Wien in den verflossenen Friedensjahren Aufzüge, Festzüge, Massenveranstaltungen gegeben, bei denen es viel bedrohlicher und beängstigender zugegangen ist als bei diesem Revolutionsparlament unter freien Himmel. Man versucht zu schätzen: 30000, 50000, 100000 – aber es ist ganz vergeblich, denn immer kommen neue Massen hinzu. Es hat auch keinen Sinn zu schätzen: hier steht heute das ganze Deutschösterreich, das ganze Wien, auch jene, die heute zuhause geblieben sind.
 … Nach so vielen Tagen der Depression, der Verbitterung und Gereiztheit blicken die Gesichter zum erstenmal wieder heller, zuversichtlicher.“
 Für das gesamte Deutsch-Österreich war es ein Tag der Freude, der Hoffnung, der Zuversicht und des Aufbruches. Auf eine kommende, gerechte Friedensordnung, die das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für das ganze deutsche Volk zum Durchbruch bringen werde.

Fortsetzung folgt.

Dieser Artikel basiert großteils auf dem Inhalt des Buches „Deutsch-Österreich 1918. Die Republik entsteht“ von Prof. Wilhelm Brauneder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2 Antworten zu Das deutsche Volk in Österreich

  1. Charly schreibt:

    Es wurde vergessen das auch Siebenbürgen zur Österreich-Ungarischen Monarchie gehörte un 1918 von Rumänien einverleibt wurde. Die Deutsche Minderheit wurde nach Russland in Arbeitslager verschleppt, wer überlebt hat wurde nach ca. 7 Jahren wieder nach Rumänien zurück gebracht nicht nach Deutschland. Erst nach 1970 erfolgte die große Auswanderung von über 300.000 Deutschen in den Westen.

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