Der „Tag der nördlichen Territorien“ – Japans normales, gesundes Rechtsverständnis.

Jedes Jahr am 7. Februar finden in Japan Kundgebungen unter Beteiligung der Regierung statt, in denen die Rückgabe der von der Sowjetunion geraubten Inseln gefordert wird.
Chishima-Inseln
Wie Deutschland hat auch Japan den Weltkrieg verloren. Wie ist nun Japan mit den Ansprüchen auf das von der Sowjetunion geraubte Land in der Folge umgegangen ? Zunächst zur Vorgeschichte. Als 1697 der russische Imperialismus an diesen ostasiatischen Inseln eintraf und sie die Inseln angeblich „entdeckt“ haben, war sie von Völkern, die den Japanern ethnisch sehr verwandt waren (z.B. den Ainu, den Ureinwohnern Nordjapans) schon lange bewohnt. Das russische Vordringen auf den Chishima-Inseln führte Ende des 18. Jh. zu Konflikten mit Japan. Um 1801 war die Lage so, das die südlichen Inseln bis Urupu (Urup) von Japan besetzt war.  Am 7. Februar 1855 wurde im Vertrag von Shimoda (dem ersten Vertrag zwischen Russland und Japan überhaupt) festgelegt: die Grenze der beiden Staaten liege zwischen den Inseln Etorofu (Iturup) und Uruppu. Und für die große gemischt besiedelte Insel Karafuto (Sachalin) sollte es eine gemeinsame Verwaltung geben, aber das war nur ungenau geregelt und führte zu Spannungen. Darum traf man 1875 in St. Petersburg eine neue Vereinbarung in der Russland ganz Karafuto erhielt, Japan dafür alle Chishima-Inseln. Für die Inseln sind in diesem Vertrag die Namen von sämtlichen 18 Inseln genannt, nicht jedoch die Namen der südlichsten Inseln Etorofu, Kunashiri (Kunashir), Shikotan und die Inselgruppe Habomai. Japan steht auf dem Standpunkt, diese Inseln wurden nicht erwähnt, weil von beiden Seiten davon ausgegangen wurde, das sie zu Japan zugehörig sind, also keinen Streitpunkt darstellten.  Zwischen 1905 und 1945 befand sich infolge des von Russland verlorenen Krieges gegen Japan alle Chishima-Inseln und dazu noch halb Karafuto südlich des 50. Breitengrades unter japanischer Herrschaft.
Es kam nun der 2. Wk. Und nachdem dieser sich immer günstiger für die Alliierten entwickelte, begannen sie Überlegungen für die Grenzen des Nachkriegs-Japans anzustellen. In der Deklaration von Kairo vom November 1943 erklärten dann die USA, Großbritannien und das durch Chiang Kai-shek vertretene China, daß keine Nation nach dem Sieg über Japan Gebietsansprüche stellen werde. Es solle lediglich die Rückgabe der von Japan seit 1914 besetzten Territorien herbeigeführt sowie dem unterdrückten koreanischen Volk „zu gegebener Zeit“ seine Unabhängigkeit zurückgegeben werden. Stalin, den man von diesem Übereinkommen informierte, erhob keine Einwände. Im Januar 1944, in der der amerikanische Präsident Roosevelt dem Pacific War Council in Washington Bericht über die Konferenzen von Kairo und Teheran erstattete, erwähnte er ausdrücklich Stalins Wunsch nach der Herrschaft über die Chishima-Inseln und Süd-Karafuto, um so die Seewege nach Sibirien zu kontrollieren. In der Konferenz von Jalta im Februar 1945 – als noch Frieden zwischen der Sowjetunion und Japan herrschte – macht Stalin des westlichen Partnern seinen Gebietshunger auch hinsichtlich Japan deutlich . So heißt es in dem betreffenden Übereinkommen: „Die Chishima-Inseln sind an die Sowjetunion abzutreten.“ Eine Präzisierung dessen, was hier unter dem Terminus „Chishima-Inseln“ zu verstehen sei, fehlt. Die Sowjetunion betrachtet das Schlußdokument von Jalta als eine staatsrechtliche Legitimation ihrer Ansprüche auf die Chishima-Inseln.
Am 5. April 1945 kündigte die UdSSR an, den am 13. April 1941 geschlossenen Japanisch-Sowjetischen Neutralitätspakt nicht mehr zu verlängern, so daß er am 25. April 1946 ungültig werden würde. In der Erklärung von Potsdam vom 26. Juli 1945, die Truman, Churchill und Chiang Kai-shek unterzeichneten, war dann die Rede davon, daß Japans Souveränität auf Hokkaido, Honshu, Kyushu, Shikoku und einige kleinere Inseln, die noch zu benennen seien, beschränkt werden solle. Anders als in der Erklärung von Kairo ist hier also eine Abtretung der Chishima-Inseln vorgesehen, ohne allerdings deren Übergabe an die Sowjetunion zu erwähnen. Die Erklärung von Postdam schloß mit der Bemerkung, daß die einzige Alternative zur Annahme dieses Dokuments für Japan in der völligen Vernichtung bestehe. Am 28. Juli 1945 erklärte die japanische Regierung, daß sie die Forderungen von Potsdam ignoriere, aber am 14. August hat sie diese dann doch akzeptiert. Mittlerweile waren die Atombombenangiffe auf Japan niedergegangen und am  8. August 1945 die Sowjetunion in den Krieg gegen Japan eingetreten, wie auf der Konferenz von Jalta mit den Alliierten vereinbart .
Schon im Juli 1945 hatte das amerikanische Kriegsministerium die „General Order Nr. 1“ vorbereitet, in der unter anderem vorgesehen war, daß sich die japanischen Truppen in der Mandschurei, in Korea nördlich des 38. Breitengrades und in Süd-Karafuto dem sowjetischen Oberbefehlshaber im Femen Osten Vasilevskij ergeben sollten. Die Chishima-Inseln als Bestandteil Japans waren ursprünglich nicht gesondert erwähnt, doch in Übereinstimmung mit dem zwischen den USA und der Sowjetunion in Potsdam vereinbarten Operationsplan, der eine Trennung der jeweiligen Aktionsfelder durch die Straße von Onnekotan vorsah, gingen die Amerikaner davon aus, daß die japanischen Truppen auf den beiden nördlichsten Inseln Shimushu und Paramushiri sich den Sowjets ergäben, während die japanischen Truppen auf den Inseln von Onnekotan an südlich sich Admiral Nimitz ergeben sollten. Als der Entwurf der „General Order Nr. 1“ zur Bewilligung an Großbritannien, China und die Sowjetunion gesandt wurde, forderte Stalin in einer Mitteilung an Truman vom 16. August 1945 zwei Änderungen: Die japanischen Truppen auf den gesamten Chishima-Inseln sollten sich den Sowjets ergeben, die zudem den Nordteil Hokkaidos als Besatzungsgebiet beanspruchten. Bezüglich der Chishima-Inseln stimmte der amerikanische Präsident in Übereinstimmung mit dem Abkommen von Jalta zu, im Falle Hokkaidos jedoch wies er die sowjetischen Ansprüche zurück. Außerdem, so legte er dar, handele es sich nicht um sowjetisches, sondern um japanisches Territorium, dessen endgültiges Schicksal im Zusammenhang mit einem noch auszuhandelnden Friedensvertrag zu entscheiden sei (wie auch im entsprechenden Fall Ostdeutschlandes).
Nachdem Japan die  sogenannte „Erklärung von Potsdam“ angenommen hatte, besetzte die Sowjetunion zwischen dem 28. August und dem 5. September alle Inseln und die zu Hokkaido gehörenden Habomai-Inseln und Shikotan. Die Sowjetunion erklärte die Inseln 1946 einseitig zu ihrem Staatsgebiet und wies bis 1949 alle 17000 Japaner von dort aus. In seiner Siegesansprache vom 2. September 1945 bemerkte Stalin, daß mit der Eroberung Karafuto und der Chishima-Inseln endlich die Schande der Niederlage von 1905 wettgemacht sei. Die Niederlage des verhassten Zarismus 1905 war also auch für die sich stets internationalistisch und fortschrittlich maskierenden Kommunisten eine Schande. Hinter der Maske verbarg sich der großrussische Imperialismus.
Sechs Jahre später kam es schließlich während der Konferenz von San Francisco (4. bis 8. September 1951) zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Japan, den von den 49 an der Konferenz teilnehmenden Staaten lediglich drei – die Sowjetunion, Polen und die Tschechoslowakei – nicht unterzeichneten. In diesem Vertrag verzichtete Japan in Paragraph 2c ausdrücklich auf seine Ansprüche auf die Chishima-Inseln und Karafuto „daß Japan alle Rechte, Titel und Ansprüche aufgibt bezüglich der Chishima-Inseln und Karafuto und ihm benachbarter Inseln, die Japan im Vertrag von Portsmouth 1905 abgetreten worden waren“. Es wurden keine exakten geographischen Grenzen der Inseln festgelegt, allerdings verstanden und akzeptierten die Teilnehmer an der Friedenskonferenz die Position Japans, dass die vier in der Diskussion stehenden Inseln nicht zu den Kurilen gezählt würden. Die USA bekräftigten dies in einer Note an die UdSSR vom 23. Mai 1957, die feststellte, daß das Wort Chishima (Kurilen“) im Vertrag von San Francisco und im Abkommen von Jalta die Habomai-Inseln, Shikotan, Kunashiri und Etorofu weder einschließe, noch dass solch ein Einschluss beabsichtigt gewesen sei. Japan unterstreicht diese Auffassung auch durch seine Bezeichnung der vom Konflikt betroffenen Inseln als „nördliche Territorien“ („hoppo ryodo“) anstatt als südliche Chishima.
Obwohl Japan Süd-Karafuto  und die Gesamtheit der Chishima-Inseln nicht länger beansprucht (was es ja schon 1951 um den Preis eines Friedensvertrages tat) , hat es nie akzeptiert, daß diese Inseln in ihrer Gesamtheit der Sowjetunion annektiert wurden. Es sind also Gebiete mit rechtlich ungeklärter Souveränität, ähnlich etwa wie Danzig, auf das Deutschland, da es sich bei Danzig seit 1920 um eine Freie Stadt und als Völkerbundsmandat um ein eigenes Völkerrechtssubjekt handelt, keinen „Verzicht“ zugunsten Polens aussprechen kann.
In der Folgezeit kam es schließlich am 19. Oktober 1956 zur Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung Japans und der Sowjetunion, in der der Kriegszustand zwischen beiden Nationen formal beendet, der Austausch von Botschaften vereinbart und die zwischen beiden Ländern strittigen Fragen (Kriegsgefangene, Fischereirechte, japanischer Beitritt zu den Vereinten Nationen) gelöst wurden. Parallel zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion von 1955 hatte man Territorialfragen bis zu einem künftig zu schließenden Friedensvertrag ausgeklammert. Allerdings stimmte die Sowjetunion in Paragraph 9 der Gemeinsamen Erklärung einer Rückgabe Shikotans und Habomais nach dem Abschluß eines solchen Friedensvertrages ausdrücklich zu. Die Frage der südlichen Chishima, d.h. Kunashiris und Etorofus, blieb also weiterhin unentschieden. Die Chronologie der wichtigsten Ereignisse von 1956 bis in die Gegenwart kann man hier nachlesen:
http://www.de.emb-japan.go.jp/aussenp/noerdliche-territorien.html
Es hat sich seither im Grunde praktisch nichts geändert. So sind denn im Fernen Osten die letzten Reste von Stalins Kriegsbeute weiter in russischem Besitz. Ähnlich wie im nördlichen Ostpreußen, in Karelien und in Teilen Estlands und Lettlands wurden jene Beuteprovinzen verwüstet, abgewirtschaftet und als offensichtlich sinnlose Eroberungen zunehmend entvölkert. Russland – ein zusammengeklautes Staatsgebilde von Königsberg bis zu den Chishima-Inseln – will auch nicht an einer Ecke des Riesenreiches etwas zurückgeben, denn sonst würden sich auch anderswo die rechtmäßigen Ansprüche anderer Beraubter verstärken, sowie die Unabhängigkeitsbewegungen der vielen von Russland seit Jahrhunderten unterdrückten Völker.
Jeden 7. Februar werden in Japan nationale Kundgebungen abgehalten. Der Russe nützt diesen Tag wiederum öfters zum Provozieren.  Japan protestiert gegen den Besuch Medwedews 2011 auf den geraubten japanischen Inseln. Premierminister Naoto Kan nennt diesen Besuch „unverzeihlich“.
Die zentrale Kundgebung 2012: http://www.nipponnews.net/en/news/politics/national-rally-to-demand-russia-the-return-of-the-northern-territories/
2013 und die russische Luftraumverletzung Japans:
Der Konflikt um die Inseln steht einer Normalisierung der japanisch-russischen Beziehungen im Weg. Die Schuld daran kann man, ein intaktes Rechtsverständnis vorausgesetzt, aber nicht bei den Japanern suchen. So manch anständiger, von der etablierten Geschichts- und Zeitgeistpropaganda geistig mehr oder weniger irreparabel geschädigte „Verzichts-Deutsche“ wird der Ansicht sein, Japan solle verzichten, Deutschland habe ja auch auf seinen Osten verzichtet. Der Verzicht sei also etwas völlig normales, noch dazu für ein Land, das den Krieg verloren habe (so wurde dem „Verzichts-Deutschen“ beigebracht, Gebietsverlust samt Vertreibung der alteingesessenen Bevölkerung zu rechtfertigen). Wenn man allerdings internationale Vergleiche sucht, stellt man fest, daß der deutsche Verzicht weltweit einmalig dasteht, nirgendwo findet sich ein vergleichbar extremes Beispiel.
Die japanische Haltung wird auch von den USA und den Westen unterstützt. Dazu ist festzustellen, daß die Westmächte auch die alte BRD bei ihrer Ablehnung der Oder-Neisse Grenze unterstützt haben. Damals, als die ganz überwiegende Mehrheit der Deutschen mitsamt ihren Politikern noch normal und nach gesunden Rechtsnormen dachte, also in der alten BRD von ihrer Gründung bis zum Ende der Sechzigerjahre. In Mitteldeutschland, der Sowjetisch besetzen Zone, wo das „DDR“-Regime entstand,  fanden sich bereit 5 Jahre nach der größten Massenvertreibung der Geschichte deutsche Kommunisten bereit, die Unrechtsgrenze im Osten mit dem sogenannten „Görlitzer Abkommen“ anzuerkennen. Dazu wurden noch die 4,3 Millionen Ost-Vertriebenen in Mitteldeutschland einer Umerziehung unterzogen, die darauf abzielte, sie ihrer ostdeutschen Wurzeln, Identität und Erinnerung zu berauben, erst recht natürlich ihres Anspruches auf die Heimat. In Österreich wurde auch ein Marionettenregime installiert, welches nach dem Willen der Alliierten und Vertreiberstaaten wie schon 1919 den Verzicht auf alte deutschösterreichische Siedlungsgebiete zu akzeptieren hatte und dessen in die Machtpositionen gespülte Machtelite seither das seinen ethnischen Wurzeln entsprechende deutsch-nationale Bekenntnis der österreichischen Bevölkerung bekämpft. In der alten BRD hingegen war es lange Zeit Konsens in der Politik, einen Friedensvertrag zu erhalten die Wiedervereinigung mit Mittel- und mit Ostdeutschland anzustreben.
Es gab das „Vertriebenenministerium“ (das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte), es gab den Art. 146 GG zur „Vollendung der Einheit Deutschlands“, wonach begrifflich selbstverständlich auch Ostdeutschland mit einbezogen war, es gab mitgliederstarke Heimatvertriebenenverbände und sogar eine Partei der Heimatvertriebenen, den GB/BHE, die in mehreren Bundesländern an der Regierung beteiligt war. Und solange die deutsche Politik auf das Recht pochte, solange erhielt sie auch Unterstützung von den Westmächten.
Dazu gehören unter anderem folgende Stellungnahmen:
1.  Protest gegen das Görlitzer Abkommen (Erklärung des amerikanischen Hochkommissars und des Foreign Office sowie der Bundesregierung vom 9. Juni 1950, Beschluß des deutschen Bundestages vom 13. Juni 1950);
2.  Gemeinsame Erklärung der Außenminister der drei Westmächte und Bundeskanzler Dr. Adenauers über die Wiederherstellung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland vom 22. November 1951;
3.  Antwortnote der drei Westmächte vom 25. März 1952 auf den sowjetischen Vorschlag für einen deutschen Friedensvertrag vom 10. März 1952;
4.  Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten (Deutschlandvertrag) vom 26. Mai 1952, Artikel 7;
5.  Protokoll zum Atlantikvertrag über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO vom 23. Oktober 1954;
6.  Entschließung des Nordatlantik-Rates anläßlich des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantikpakt vom 23. Oktober 1954;
7.  Gemeinsame Erklärung der Außenminister der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs, New York, vom 28. September 1955 anläßlich des Abkommens zwischen der SBZ („DDR“) und der Sowjetunion vom 20. September 1955;
8.  Ablehnende Antworten der drei Westmächte auf die polnische Note vom 20. Juli 1960 betreffend Anerkennung der Oder-Neiße-Linie;
9.  Drei-Mächte-Erklärung zum Moskauer Abkommen zwischen der SBZ und der UdSSR vom 12. Juni 1964, abgegeben am 26. Juni 1964;
10. Erklärung des amerikanischen Außenministeriums zur Oder-Neiße-Linie vom 27. April 1965.
Ab 1969 wechselte die BRD ihr Gesicht, es ging mit dem Rechtsbewußtsein schlagartig bergab und besonders seit 1989 stellte sich in der vergrößerten BRD, auch was Behandlung der Heimatvertriebenen betrifft, allmählich das Niveau ein, das in der „DDR“ seit 1950 herrschte…
Östlich dieser von Stettin bis Triest reichenden Linie wurde fast alle Deutschen vertrieben oder ermordet. Die deutschen Nachkriegstaaten betrieben eine vollständige Verzichtspolitik zugunsten der Vertreiberstaaten.

Östlich dieser von Stettin bis Triest reichenden Linie wurde fast alle Deutschen vertrieben oder ermordet. Die deutschen Nachkriegsstaaten betrieben eine vollständige Verzichtspolitik zugunsten der Vertreiberstaaten.

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Quellen bei der Erstellung dieses Artikels:
Das Kapitel von Norbert Adami: „Der sowjetisch-japanische Streit um die südlichen Kurilen und seine historischen Hintergründe“ im Jahrbuch Band 1/1989 des „Deutschen Institut für Japanstudien“.
http://i.dijtokyo.org/articles/JS1_Adami.pdf
Ein Artikel von Albrecht Rothacher in der „Jungen Freiheit“ vom 4. Oktober 2000:
http://www.jf-archiv.de/archiv00/430yy22.htm
Der völkerrechtswissenschaftliche Arbeitskreis im Ausschuß für gesamtdeutsche Fragen des Bundes der Vertriebenen: Die völkerrechtlichen Irrtümer der evangelischen Ost-Denkschrift“. Bonn 1966
Erklärung des japanischen Standpunktes in englischer und russischer Sprache: http://www.mofa.go.jp/region/europe/russia/territory/index.html
Noch eine Info-Seite: http://www.japan-info24.de/Kurilen/Liste%20der%20zu%20den%20Kurilen%20geh%C3%B6rigen%20Inseln.htm
russische Erklärungsversuche, geradezu lächerlich:
http://rt.com/politics/japan-russia-kurils-flag/
„Die Inseln sind russisches Territorium und ein Teil der Region Sachalin. Sie wurden von der Sowjetunion am Ende des Zweiten Weltkriegs aufgenommen.“
http://de.rian.ru/politics/20120905/264364844.html
„Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel der gesamte Inselbogen an die Sowjetunion, was völkerrechtlich festgehalten wurde.“

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